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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 15.03.2000 - L 8 RA 81/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuordnung von Beitrags- bzw Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zum Vater

 

Orientierungssatz

Keine analoge Anwendung des § 249 Abs 6 S 7 aF bei der Zuordnung von Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zum Vater, wenn eine übereinstimmende Erklärung der Eheleute nicht vorliegt und dieser nach dem Tod der Mutter die Zuordnung erst im Januar 1999 beantragt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.04.2001; Aktenzeichen B 4 RA 89/00 R)

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung einer Kindererziehungs- sowie Berücksichtigungszeit für Kindererziehung im Rahmen eines Kontoklärungsverfahrens streitig.

Der ... 1941 geborene Kläger suchte Anfang 1994 zusammen mit seiner Ehefrau K das Versicherungsamt der Stadt B auf, um im Hinblick auf den geplanten Vorruhestand Informationen über seine zu erwartende Rente einzuholen. Unter anderem kam auch die Frage der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für den ... 1965 geborenen Sohn M N zur Sprache. Der Kläger und seine Ehefrau erhielten die -- nach damaliger Rechtslage zutreffende -- Auskunft, dass sich eine Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten im Hinblick auf die für denselben Zeitraum im Versicherungskonto des Klägers gespeicherten Beitragszeiten auf dessen Rentenhöhe nicht auswirke. Weder er noch seine Ehefrau, die sich ihre bis 1963 gezahlten Beiträge im Hinblick auf die Heirat im selben Jahr hatte erstatten lassen und seitdem nicht wieder versicherungspflichtig beschäftigt gewesen war, stellten daraufhin einen eigenen Antrag auf Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten noch gaben die Eheleute eine gemeinsame Erklärung ab. Am 12.05. 1994 verstarb die Ehefrau des Klägers. Wie geplant schied dieser mit Ablauf des 31.12.1994 bei seinem Arbeitgeber aus. Seit...

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