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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 07.05.2013 - L 18 R 1038/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenversicherung. Befreiung von der Versicherungspflicht. angestellte Steuerfachreferentin bei Rechtsschutzversicherung. nichtanwaltlicher Arbeitgeber. rechtsanwaltliche Tätigkeit. Vierkriterientheorie. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Mitglied einer berufsständischen Kammer. Vereinbarkeit mit der Rechtsprechung des BGH, EuGH und BVerfG. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Beschäftigung als Fachreferent. Syndikus. Anwaltliche Tätigkeit. Einheitlicher Beruf. Zulassung als Rechtsanwalt. Treu und Glauben. Rechtsanwaltskammer. Versorgungswerk der Rechtsanwälte. Ungleichbehandlung

 

Orientierungssatz

1. Der eindeutige Wortlaut des § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6 kann nicht in einem anderen Sinn (weit) ausgelegt werden; insbesondere genügt für einen Anspruch auf Befreiung nicht bereits, dass die Tätigkeit wesentliche Elemente einer rechtsanwaltlichen Tätigkeit aufweist, also rechtsberatend, -entscheidend, -vermittelnd und -gestaltend (sog Vierkriterientheorie) ist.

2. Für eine Befreiung genügt nicht bereits, dass die Versicherte als selbstständige Rechtsanwältin zugelassen und damit gleichzeitig Mitglied einer berufsständischen Vereinigung geworden ist.

3. Beantragt ein Versicherter bewusst nicht das, was er eigentlich anstrebt und was ihm bereits seit Jahren möglich ist - die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für die angestellte Tätigkeit (hier als Fachreferentin Steuern), für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht begehrt wird -, und umgeht er damit eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen wegen der zu befreienden Tätigkeit, muss er dieses bewusst gewählte Vorgehen gegen sich gelten lassen. Es ist nicht möglich, im Falle einer Nichtzulassung zur Rechtsanwaltschaft den Rechtsweg zu ordentlichen Gerichten und ggfls zum B...

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