Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 03.03.2006 - L 4 RA 45/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 28.05.2003 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist die Gewährung einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation in Bad Gastein.

Der am 00.00.1959 geborene Kläger hat den Beruf eines Diplom-Ökotrophologen erlernt und ist als Mitarbeiter im Apothekenaußendienst beschäftigt. Nach entsprechenden Beschwerden seit 1980 wurde bei ihm 1989 ein Morbus Bechterew diagnostiziert. Zu Lasten der Krankenkasse erfolgten 1991 und 1997 stationäre Reha-Maßnahmen in Bad Gastein.

Im Dezember 2001 beantragte der Kläger bei der Beklagten medizinische Leistungen zur Rehabilitation. Dazu legte er ein sozialmedizinisches Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Westfalen-Lippe (28.03.2001), wonach ein Heilverfahren über den Rentenversicherungsträger in die Wege geleitet werden sollte und die Kostenübernahme zu Lasten der Krankenkasse nicht empfohlen wurde, Berichte des Arztes für Orthopädie Dr. L (27.11.2000 und 31.05.2001), der eine stationäre Heilbehandlung in Bad Hof Gastein empfahl und ausführte, auch Schulmediziner erprobten heute Behandlungsmethoden der alternativen Medizin und es sei kein berechtigtes Interesse des Versicherers erkennbar, daraus erwachsene Kosten nicht zu erstatten, wenn sich der Versicherte für eine solche Behandlungsmethode entscheide, sowie ein Attest des Arztes für Allgemeinmedizin Dr. X (27.11.2000), der eine stationäre Heilbehandlung in Bad Gastein insbesondere wegen der Therapiemöglichkeit im Radon-Heilstollen für angebracht hielt, vor. Mit dem Antrag bezog sich der Kläger ausdrücklich auf das am 01.07.2001 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Steuern sparen: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
Anleitung zur Einkommensteuererklaerung 2025
Bild: Haufe Shop

Diese Anleitung bietet Ihnen zuverlässige Erläuterungen zu den Vordrucken und viele Hinweise auf legale Steuersparmöglichkeiten, damit Sie die gesetzlich vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten voll ausschöpfen können.


BSG B 13 RJ 49/04 R
BSG B 13 RJ 49/04 R

  Entscheidungsstichwort (Thema) Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitslosenhilfebeziehern ab dem 1.1.2000. tatsächlich bezogene Arbeitslosenhilfe. Verfassungsmäßigkeit  Leitsatz (amtlich) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren