Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 31.03.2016 - L 4 KR 201/13

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Krankenhaus. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK). Verzinsung der Aufwandspauschale

 

Orientierungssatz

1. Die Verzinsung der Aufwandspauschale nach § 275 SGB 5 richtet sich mangels einer Regelung durch Landesvertrag ausschließlich nach der Prozessverzinsung (Anschluss an BSG vom 23.6.2015 - B 1 KR 24/14 R und BSG vom 28.11.2013 - B 3 KR 4/13 R = SozR 4-2500 § 275 Nr 16).

2. Ein Krankenhaus kann die Aufwandspauschale bei fehlender Erlösrelevanz der MDK-Beanstandung nur dann nicht beanspruchen, wenn ein Fall nachweislich fehlerhafter Kodierung vorliegt (vgl ua BSG vom 28.11.2013 - B 3 KR 4/13 R aaO).

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 04.08.2016; Aktenzeichen B 1 KR 29/16 B)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte für die Zeit vor Rechtshängigkeit der Klage am 14. Februar 2011 keine Zinsen an die Klägerin zu zahlen hat.

Die Beklagte trägt 9/10 der Kosten beider Instanzen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 300 Euro festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Aufwandspauschale (AWP) nach § 275 Abs. 1c Satz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) iHv 300 Euro.

Die Klägerin ist ein zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter zugelassenes Krankenhaus und behandelte im Juli 2010 eine bei der Beklagten Versicherte in stationärer Versorgung u.a. im Wege der Beatmung.

Nach fristgerechter Rechnungsstellung unter der DRG A13G (Beatmung ≫95 und ≪250 Stunden) und Bezahlung durch die Beklagte beauftragte die Beklagte ebenso fristgerecht den MDK mit der Abrechnungsprüfung unter der Fragestellung: “Sind die Beatmungsstunden korrekt?„

Der MDK beanstandete unter dem 3. Januar 2011 (1. MDK-Gutachten), dass lediglich 118 der gel...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


BSG B 1 KR 29/16 B
BSG B 1 KR 29/16 B

  Entscheidungsstichwort (Thema) Krankenversicherung. Krankenhausabrechnung. Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit ist kein Auffälligkeitsprüfung im Sinne von § 275 Abs 1c SGB 5  Orientierungssatz Die Prüfung der sachlich-rechnerischen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren