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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 24.03.2009 - L 7 AS 682/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsicherung für Arbeitsuchende. Bedarfsgemeinschaft. dauernd getrennt lebende Ehegatten nach Eheschließung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Begriff des "dauernd Getrenntlebens" in § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst a SGB 2 bestimmt sich eigenständig nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift unabhängig von der familienrechtlichen Definition.

2. Bei Eheleuten können vom ersten Tag der Eheschließung zwei getrennte Bedarfsgemeinschaften vorliegen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.02.2010; Aktenzeichen B 4 AS 49/09 R)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Osnabrück vom 20. September 2006 sowie der Bescheid der Beklagten vom 27. Januar 2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. März 2005 aufgehoben.

Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist eine Leistungsaufhebung für die Zeit vom 05. Januar bis 30. Juni 2005 streitig.

Die Agentur für Arbeit G. bewilligte der 1954 geborenen Klägerin mit Bescheid vom 10. November 2004 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2005 in Höhe von 659,50 € monatlich. Am 05. Januar 2005 heiratete die Klägerin den 1936 geborenen H., wobei jeder Ehepartner nach der Eheschließung weiterhin seine frühere Wohnung bewohnte. Zwischen den Eheleuten wurde der Güterstand der Gütertrennung vereinbart; Im Übrigen sollte alles wie vor der Heirat bleiben. Die Klägerin verbrachte - wie bereits vor der Heirat - dreimal/viermal in der Woche vormittags die Zeit bei ihrem Ehemann mit Gesprächen, Spaziergängen und gemeinsamem Fernsehen. Gelegentlich wurden gemeinsame Mahlzeiten eingenommen. Mit Urteil vom 15. September 2005 sprach das A...

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