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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 20.06.2022 - L 2 EG 5/22

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Elterngeld. Erkrankung des Elterngeldberechtigten während der Partnerschaftsbonusmonate. Arbeitszeitkorridor. Mindestarbeitszeit. Elterngeldanspruch auch für Zeiten vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung. Wille des Gesetzgebers. Zweck der partnerschaftlichen Aufgabenteilung. Gefährdung der Akzeptanz durch übermäßige Risiken für Elterngeldbezieher. keine Anwendung der Regelungen der BEEG-Richtlinien. Verfassungsrecht. Gleichheit. Diskriminierung wegen einer Behinderung. verfassungskonforme Auslegung

 

Leitsatz (amtlich)

Vorübergehende Zeiten der Arbeitsunfähigkeit stehen einer Inanspruchnahme der elterngeldrechtlichen Partnerschaftsbonusmonate nicht entgegen.

 

Orientierungssatz

1. Der um die Mitwirkung an einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung werbende Ansatz des Gesetzgebers spricht im Ausgangspunkt dafür, dass diesem an einer sachgerechten Begrenzung der Risiken für die betroffenen Eltern gelegen war. Übermäßige Risiken (hier: durch Erkrankungen im Bezugszeitraum) wären geeignet, die Akzeptanz der Regelungspläne unter den betroffenen Eltern zu gefährden.

2. Solange die Erkrankung nicht so schwer (etwa infolge einer stationären Aufnahme) ausgeprägt ist, dass der betroffene Elternteil gänzlich an einer Mitwirkung an der Kinderbetreuung gehindert ist, führt sie regelmäßig nicht zu einer Aufgabe des Willens zur partnerschaftlichen Aufgabenteilung.

3. Soweit die BEEG-Richtlinien für das aktuelle Recht das Vorliegen einer "Erwerbstätigkeit" iS des § 4b Abs 1 Nr 1 BEEG von einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung abhängig machen, sind diese nicht anzuwenden, weil sie zu sach- und gleichheitswidrigen Ergebnissen für betroffene Eltern führen.

4. Da viele Behinderungen mit einem erhöhten Risiko von Arbeitsunfähigkeitszeiten verbunden sin...

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