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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 05.11.2010 - L 1 R 183/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialversicherung. Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die Werbung neuer Mitglieder. Arbeitsentgelt

 

Orientierungssatz

Als Aufwandsentschädigung deklarierte Beträge, die Innendienst-Mitarbeiter einer Krankenkasse für die Werbung neuer Mitglieder erhalten haben, sind dem Arbeitsentgelt zuzuordnen und unterliegen somit der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 31.10.2012; Aktenzeichen B 12 R 1/11 R)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Verfahrens von der Klägerin zu tragen sind.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 10.573,62 Euro festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), die zum 31. März 2009 geschlossen wurde (im Folgenden: frühere Klägerin).

Streitig ist, inwieweit von der früheren Klägerin gezahlte “Aufwandsentschädigungen„ für die Werbung neuer Mitglieder beitragspflichtig sind. Die Beitragsforderung beträgt 10.573,62 €; Säumniszuschläge werden darauf nicht erhoben. Die Beklagte führte bei der früheren Klägerin im Oktober 2002 eine Betriebsprüfung durch. Betroffen war der Prüfzeitraum vom 1. Januar 1998 bis 31. Dezember 2001. Es wurde festgestellt, dass Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe 12.823,86 € zuzüglich 712,96 € an Säumniszuschlägen (insgesamt: 13.536,82 €) nachzuzahlen seien. Die Forderung wurde gegenüber der früheren Klägerin als Einzugsstelle nach erfolgter Anhörung mit Bescheid vom 28. Oktober 2002 geltend gemacht. Die von der früheren Klägerin als “Aufwandsentschädigungen„ bezeichneten Zahlungen wurden von der Beklagten als beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung angese...

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BSG B 12 R 1/11 R
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Sozialversicherung. Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die Werbung neuer Mitglieder. Arbeitsentgelt. einheitliches Beschäftigungsverhältnis. notwendige Beiladung. Summenbescheid  Leitsatz (amtlich) Eine ...

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