Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 08.10.1997 - L 1a Ka 5/96

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Ermittlung der Kopfpauschale

 

Normenkette

SGB V §§ 270a, 85 Abs. 1; SGB X § 58

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Schwerin vom 27. März 1996 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin auf die Gesamtvergütung 1993 noch eine Nachzahlung in Höhe von 1.184.315,01 DM zu leisten.

Die Klägerin und der Beigeladene schlossen am 20. Dezember 1993 einen Gesamtvertrag (im folgenden: GV), in dem unter anderem die kassenärztliche Gesamtvergütung und ihre Veränderung für die Zeit ab 01. Januar 1993 geregelt wurde. Sie vereinbarten, dass die Berechnung der von den Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern nach § 85 Abs. 1 SGB V an die Kassenärztliche Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) zu zahlenden Gesamtvergütung sich unter Berücksichtigung der im GV vorgesehenen Sonderregelungen nach der Anlage 1 des GV richtet (§ 4 Abs. 1, § 8 GV).

Die Klägerin legte den Gesamtvertrag nebst einer Vergütungsvereinbarung vom 20.12.1993 (im Folgenden auch Anlage 1- Alt) mit Schreiben vom 07. Januar 1994 dem Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SozM) vor.

Darin heißt es u.a.:

…..

4. )

Für 1993 errechnet sich die Gesamtvergütung gemäß § 85 Abs. 3 SGB V wie folgt:

4. 1.

Ermittlung der Kopfpauschale

Die bereinigte Gesamtvergütung der Quartale l und H/92 wird verdoppelt, um den Faktor 1, 003 1), 1, 04 und 1, 03 sowie die vorläufig festgelegte durchschnittliche Erhöhung der Grundlohnsumme der neuen Bundesländer mit 1, 095 multipliziert. Der so errechnete Jahresbetrag wird durch die durchschnittliche Mitgliederzahl des 1. Halbjahres 1992 geteilt. D...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 270a Einkommensausgleich
SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 270a Einkommensausgleich

  (1) Zwischen den Krankenkassen wird im Hinblick auf die von ihnen erhobenen Zusatzbeiträge nach § 242 nach Maßgabe der folgenden Absätze ein vollständiger Ausgleich der beitragspflichtigen Einnahmen ihrer Mitglieder durchgeführt.  (2) 1Die Krankenkassen, ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren