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LSG Hamburg Beschluss vom 12.11.2020 - L 1 KR 5/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Arzneimittelversorgung. Reichweite des Neutralitätsgebots einer Krankenkasse gemäß § 31 Abs 1 S 6 SGB 5. Arzneimittelversorgungsvertrag gemäß § 129 Abs 5 SGB 5. zur Zulässigkeit der Beifügung eines Werbeflyers einer Versandapotheke im Mitgliedermagazin einer Krankenkasse

 

Orientierungssatz

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden und stellt insbesondere weder einen Verstoß gegen § 31 Abs 1 S 6 SGB 5 noch gegen den von den Beteiligten gemäß § 129 Abs 5 SGB 5 geschlossenen Arzneimittelversorgungsvertrag dar, wenn eine Krankenkasse es gestattet, dass eine Versandapotheke ihrem Mitgliedermagazin einen Werbeflyer beifügt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 01.06.2022; Aktenzeichen B 3 KR 5/21 R)

 

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 1. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 50.000,- € festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die beklagte Krankenkasse befugt ist, einer V.-Apotheke zu gestatten, ihrem Mitgliedermagazin einen Werbeflyer beizufügen.

Der Kläger zu 1. ist der H. e.V., der Kläger zu 2. ist Vorstand des Klägers zu 1. und Inhaber einer A1. Die Beteiligten sind Vertragspartner des „Arzneiversorgungsvertrages“ (nachfolgend: AVV) vom 01.04.2016, der gemäß § 129 Abs. 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) als Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung für die Mitglieder des Klägers zu 1. sowie für die den Verbänden angeschlossenen Krankenkassen, u.a. die Beklagte, geschlossen worden ist. In § 7 Abs. 1 AVV heißt es unter der Überschrift „Allgemeine Zusammenarbeit“:

„Die Versicherten oder Vertragsärzte dürfen weder von den Apotheken zu Lasten der Ersatzkassen noch von den Ersat...

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