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LSG für das Saarland Urteil vom 27.01.1987 - L 2 U 36/83

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Verfahrensgang

SG für das Saarland (Urteil vom 10.02.1983; Aktenzeichen S 3 U 92/81)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 31.05.1988; Aktenzeichen 2/9b RU 16/87)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 10. Februar 1983 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob es sich bei dem Unfall der Klägerin am 7. Oktober 1979 um einen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigenden Arbeitsunfall handelt.

Die im Jahre 1940 geborene Klägerin war Oberärztin der Röntgenabteilung am … Krankenhaus Z. Sie hatte sich beim Deutschen Reisebüro GmbH zu einer Informationsreise für Röntgenfachärzte in die Volksrepublik China vom 7. bis 25. Oktober 1979 angemeldet. Ihren Arbeitgeber hatte sie im Rahmen der radiologischen Fortbildung um Genehmigung einer Dienstreise auf eigene Kosten und ohne zusätzlichen Urlaubsanspruch gebeten. Dies wurde ihr auch bewilligt.

Auf den Flug nach China rutschte das Flugzeug bei einer Zwischenlandung in Athen am 7. Oktober 1979 über die Rollbahn. Die Klägerin wurde beim Aufprall in den Sitz geschleudert; dabei erlitt sie eine Fraktur des 1. Lendenwirbelkörpers.

Die Beklagte zog Befundberichte von den die Klägerin behandelnden Ärzten bei und holte Auskünfte von ihrem damaligen Arbeitgeber ein. Mit Bescheid vom 27. Mai 1981 lehnte die Beklagte einen Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung aus Anlaß des Unfalles vom 7. Oktober 1981 ab. Zur Begründung wurde angegeben, die Ermittlungen der Beklagten hätten eine Klärung der Frage nicht herbeiführen können, in welchem Umfang in China Fachbesuche vorgesehen gewesen seien, welcher Art die Fachbesuche im einzelnen gewese...

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