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LSG für das Land Brandenburg Urteil vom 27.06.2003 - L 10 AL 144/01

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Verfahrensgang

SG Potsdam (Urteil vom 04.07.2001; Aktenzeichen S 6 AL 498/00)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen dasUrteil desSozialgerichts Potsdam vom04. Juli 2001 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kostendes Berufungsverfahrens nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von der Beklagten, nach geschlossenen Teilvergleich (betr. Arbeitslosengeld – Alg – in den Monaten Oktober und November 2000), tageweise Alg in den Monaten März 2000 bis Juni 2000.

Die im … 1943 geborene Klägerin ist gelernte Schnittmeisterin (Cutterin) und arbeitete von 1979 bis 31. Dezember 1994 bei der DOKFILM – DEFA – (Gesellschaft für Film-, Video- und Fernsehproduktion mbH P.) und vom 01. Januar 1995 bis 31. Dezember 1996 bei der DOKfilm (Fernsehproduktion GmbH, P.) mit einer tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden in ihrem Beruf. Das Bruttoarbeitsentgelt betrug von Mai 1996 bis Dezember 1996 jeweils monatlich 4.215,00 DM (Arbeitsbescheinigung der DOKfilm vom 30. Dezember 1996). Sie meldete sich erstmals arbeitslos am 02. Januar 1997 und beantragte am selben Tag Alg (Steuerklasse IV, keine Kinder).

Die Klägerin hatte einen Alg-Anspruch ab 01.Januar 1997 für 676 Leistungstage (Bemessungsentgelt 970 DM; Leistungsgruppe/Kindermerkmal A/O, Dynamisierungsstichtag: 31. Dezember 1996) erworben.

Sie nahm am 17. Februar 1997 bis 21. Februar 1997 eine Arbeit als Cutterin beim MDR auf, was sie dem Arbeitsamt anzeigte, und bezog auf ihren Antrag (Arbeitslosmeldung: 24. Februar 1997) wieder Alg für 7 Wochentage (22. Februar 1997 – 01. März 1997). In der Folgezeit arbeitete die Klägerin vielfach tage- bis wochenweise beim MDR, später auch beim ORB (erstmals ab 07. März 1997), ab Ende April 1998 nur noch bei...

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