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LSG für das Land Brandenburg Urteil vom 01.02.2001 - L 1 RA 69/00

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Verfahrensgang

SG Cottbus (Urteil vom 06.06.2000; Aktenzeichen S 3 RA 253/99)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 09.04.2002; Aktenzeichen B 4 RA 39/01 R)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen dasUrteil desSozialgerichts Cottbus vom06. Juni 2000 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte als Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme unter Abänderung der bisherigen Bescheide verpflichtet ist, die Zeit vom 01. Januar 1975 bis zum 09. August 1981 als Zeit der Zugehörigkeit zum Versorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz und die in diesem Zeitraum erzielten Arbeitsentgelte festzustellen.

Der am … 1932 geborene Kläger arbeitete vom 01. Juli 1948 bis 31. Januar 1949 als Lehrling und Hilfsarbeiter bei der Messe AG, fertigte vom 03. Februar bis 28. Februar 1949 als Lehrling orthopädische Hilfsmittel an, führte vom 06. März bis 04. Mai 1949 als Angestellter bei der Volkspolizeischule … Büroarbeiten durch und arbeitete vom 01. Juni 1949 bis 25. Januar 1950 als Lehrling in der Landwirtschaft. Ab 19. Februar 1950 bis 24. April 1952 war er bei der Wismut AG als Hauer, bei der Deutschen Handelszentrale Leder ab 05. Mai bis 31. Dezember 1952 als Lagerist, ab 01. Januar 1953 bis 31. Dezember 1954 als Kalkulator und bei dem Großhandelskontor für Schuh- und Lederwaren, Niederlassung C. ab 01. Januar 1955 bis 31. Dezember 1957 als Abteilungsleiter und ab 01. Januar 1956 bis 31. Dezember 1960 als Branchenleiter, tätig. Von 1954 bis 1956 hatte er eine Facharbeiterausbildung mit Abschluss am 31. August 1956 durchlaufen. Ab 01. Januar bis 30. Juni 1961 arbeitete der Kläger als Branchenleiter der Großhandelsgesel...

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