Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Berlin Urteil vom 22.06.2000 - L 8 RA 29/98

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

nicht rechtskräftig

 

Verfahrensgang

SG Berlin (Entscheidung vom 20.01.1998; Aktenzeichen S 37 An 1058/97)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. Januar 1998 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Im Streit ist die Versicherungspflicht auf Antrag für Arbeitnehmer im Ausland gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VI -.

Der am ... 1964 geborene Kläger ist nach seinen Angaben italienischer Staatsangehöriger, der in Deutschland lebte und nach einem am 19. Dezember 1990 abgeschlossenen Fachhochschulstudium seit dem 1. Januar 1991 bei der Fa. L. GmbH & Co. in B. versicherungspflichtig beschäftigt war. Seit dem 1. April 1996 war er bei der Fa. L. do Brasil als Entwicklungsleiter in Brasilien beschäftigt.

Die Fa. L. GmbH & Co. beantragte am 10. Mai 1996 für den Kläger die Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 SGB VI. Dazu gab sie an, der Kläger unterliege in der im Ausland ausgeübten Beschäftigung nicht der Versicherungspflicht kraft Gesetzes wegen Ausstrahlung und sei im Ausland nur für eine begrenzte Zeit beschäftigt. Diesen Antrag lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 8. Juli 1996 ab, weil der Kläger nicht, wie von der Bestimmung gefordert, Deutscher und auch nicht als italienischer Staatsangehöriger einem Deutschen uneingeschränkt gleichgestellt sei.

Der Widerspruch, mit dem der Kläger geltend machte, die Vorschrift erfasse ebenso wie § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI nicht nur Deutsche, sondern zumindest auch alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft (EG), blieb erfolglos. Zur Begründung führte die Beklagte aus, die streitige Berechtigung sei grundsätzlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


BSG 7 RAr 62/83
BSG 7 RAr 62/83

Orientierungssatz Anwendung von Art 71 Abs 1 EWGV 1408/71 - fester Arbeitsplatz: 1. "Zuständiger Mitgliedstaat" iS von Art 71 Abs 1 EWGV 1408/71 ist der Staat, in dem auf Grund der Beschäftigung des Arbeitnehmers die Arbeitslosenversicherung ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren