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LSG Berlin Urteil vom 18.07.1990 - L 9 Kr 30/89

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Festsetzung freiwilliger Krankenversicherungsbeitrag. Minderung der Bemessungsgrundlage um kinderbezogenen Anteil des Ortszuschlags für Beamte. Rechtscharakter der kindbezogenen Gehaltsbestandteile

 

Orientierungssatz

1. Bei der Festsetzung des Beitrags eines freiwillig Krankenversicherten kann der kinderbezogene Anteil im Ortszuschlag eines Beamten nicht in gleicher Weise als zweckgebunden angesehen werden wie das Kindergeld nach dem BKGG.

2. Bei der Gewährung der kindbezogenen Gehaltsbestandteile handelt es sich um die Erfüllung einer Verpflichtung des Dienstherrn gegenüber dem im Beamtenverhältnis stehenden Elternteils, nicht um eine öffentliche Sozialleistung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.06.1991; Aktenzeichen 12 RK 43/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664974

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