Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Berlin Urteil vom 14.08.1996 - L 15 Kr 35/95

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Krankenversicherung. keine Kostenübernahme einer Akupunkturbehandlung, einer Ausleitung mit dem Arzneimittel DMPS und einer Versorgung mit Goldinlays bei Leistungsinanspruchnahme ohne vorherige Prüfung und Entscheidung der Krankenkasse. Verbindlichkeit der NUB-Richtlinien für Vertragsarzt

 

Leitsatz (amtlich)

Die Kostenübernahme für eine Akupunkturbehandlung, eine DMPS-Ausleitung und eine Versorgung mit Goldinlays wegen vermeintlicher Amalgamunverträglichkeit scheidet aus, wenn der Versicherte zwar vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse die Kostenübernahme für entsprechende, außerhalb des Leistungssystems des SGB 5 liegende Maßnahmen beantragt, jedoch die Behandlung vor einer abschließenden Prüfung und Entscheidung der Kasse bereits durchführen läßt.

 

Orientierungssatz

Der Vertragsarzt darf nur in den Grenzen des Vertragsarztrechts tätig werden und hat insbesondere die für ihn verbindlichen, gemäß §§ 92 Abs 1 S 2 Nr 5, 135 Abs 1 SGB 5 erlassenen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (hier: über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - NUB-Richtlinien) zu beachten.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 11.03.1997; Aktenzeichen 12 BK 46/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670833

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


BSG 12 BK 46/96
BSG 12 BK 46/96

  Verfahrensgang LSG Berlin (Urteil vom 14.08.1996; Aktenzeichen L 15 Kr 35/95)   Tenor Die Beschwerde der Beigeladenen zu 1) gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 14. August 1996 wird als ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren