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LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.11.2019 - L 7 KA 40/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialgerichtliches Verfahren. Anfechtungsklage gegen einen Bescheid über die Ersatzverpflichtung (Richtgrößenprüfung). vollständige Aufhebung des Bescheides durch Urteil. Rechtsauffassung des Arztes jedoch in den Entscheidungsgründen überwiegend nicht gefolgt. materielle Beschwer. Befugnis zur Berufung. reine Ausführungsbescheide, die nach einem Urteil ergehen. kein Gegenstand der Berufung nach § 96 SGG. Rechtskraft von Entscheidungsgründen in Bescheidungsurteilen. Nichteinlegung der Berufung gegen das materiell beschwerende Urteil durch Arzt. Klageerhebung gegen Ausführungsbescheid. keine Erfolgsaussicht wegen entgegenstehender Rechtskraft

 

Leitsatz (amtlich)

1. Wird auf die Anfechtungsklage gegen einen Bescheid über die Ersatzverpflichtung (Richtgrößenprüfung) dieser zwar durch Urteil vollständig aufgehoben, der Rechtsauffassung des Arztes/der Ärztin jedoch in den Entscheidungsgründen überwiegend nicht gefolgt, kann darin eine materielle Beschwer liegen, die Befugnis zur Berufung begründet.

2. Reine Ausführungsbescheide, die nach einem Urteil ergehen, werden nicht nach § 96 SGG Gegenstand der Berufung.

3. Der Rechtskraft unterliegen in Bescheidungsurteilen auch die Entscheidungsgründe.

4. Legt der Arzt/die Ärztin keine Berufung gegen das materiell beschwerende Urteil ein, kann er/sie gegen einen Ausführungsbescheid wegen entgegenstehender Rechtskraft nicht mit Aussicht auf Erfolg neu Klage erheben.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.07.2021; Aktenzeichen B 6 KA 1/20 R)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 22. Mai 2017 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Revision wird zuge...

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