Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 10.12.2014 - L 7 KA 79/12 KL

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. evidenzbasierte Medizin. kein Beweiswert einer ungeplanten nachträglichen Subgruppenanalyse. Verordnungsausschluss für Antidiarrhoika. Teil einer Negativliste iS der EU-Transparenzrichtlinie 89/105. Rückausnahmen iS der Arzneimittel-Richtlinie. keine Positivliste iS der EU-Transparenzrichtlinie 89/105. Arzneimittelhersteller. Feststellungsklage. Leistungsausschluss berührt Grundrechte auf Berufsausübungsfreiheit und Gleichbehandlung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Es entspricht den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin, ungeplanten nachträglichen Subgruppenanalysen keinen Beweiswert beizumessen; derartige Subgruppenanalysen sind - anders als a proiri im Studienkonzept festgelegte - lediglich zur Hypothesen-Generierung geeignet.

2. Der Verordnungsausschluss für Antidiarrhoika in Anlage III Nr 12 der Arzneimittel-Richtlinie (juris: AMRL) ist Teil einer Negativliste im Sinne von Art 7 Nr 1 der Transparenzrichtlinie (juris: EWGRL 105/89). Die in Anlage III Nr 12 der Arzneimittel-Richtlinie enthaltenen - Rückausnahmen - stellen ihrerseits keine Positivliste im Sinne von Art 6 der Transparenzrichtlinie dar, sondern grenzen nur den grundsätzlich geltenden Verordnungsausschluss ein.

 

Orientierungssatz

1. Allein eine Feststellungsklage iS von § 55 Abs 1 Nr 1 SGG wird dem Umstand gerecht, dass ein Arzneimittelhersteller mit der Ergänzung von Nr 12 der Anlage 3 der Arzneimittel-Richtlinie auf einen Akt der Normsetzung zielt.

2. Der derzeit geltende Leistungsausschluss nach § 92 Abs 1 S 1 Halbs 3 SGB 5 iVm Nr 12 der Anlage 3 der Arzneimittel-Richtlinie berührt einen Arzneimittelhersteller in seinem Grundrecht auf freie Berufsausübung aus Art 12 Abs 1 GG sowie in seinem Recht auf Gleichbehandlung aus Art 3 Abs 1 GG (vgl LSG Berlin-Potsdam vom 19....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


BSG B 1 KR 6/04 R
BSG B 1 KR 6/04 R

Entscheidungsstichwort (Thema) Krankenversicherung. Leistungspflicht. Arzneimittel. Verkehrsfähigkeit. aufschiebende Wirkung einer Klage. Verlängerung der Alt-Zulassung. Voraussetzung für Kostenerstattung. keine Überprüfung der Arzneimittelzulassung ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren