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LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 10.06.2009 - L 1 KR 491/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Krankenversicherung. Beitragspflicht von Versorgungsbezügen in der Krankenversicherung. Versicherungsleistungen einer über das Versorgungswerk der Presse abgeschlossenen Lebensversicherung. Pensionskasse. Betriebliche Altersversorgung

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine Versicherungs- und Versorgungseinrichtung i.S.v. § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB V liegt nur vor, wenn der Kreis der Mitglieder auf Anghörige eines bestimmten Berufs begrenzt ist.

 

Orientierungssatz

1. Privatrechtliche Versorgungseinrichtungen werden nur dann zu solchen im Sinne des § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB V (früher § 180 Abs. 8 S. 3 Nr. 3 RVO) gerechnet, wenn bei der Einrichtung kraft Satzung die Mitgliedschaft und der Kreis der Versicherungsnehmer auf Angehörige eines Berufes beschränkt war.

2. Zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V gehören alle Renten, die von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gezahlt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer früheren beruflichen Tätigkeit erworben worden sind. Der Begriff der "Renten der betrieblichen Altersversorgung" ist damit institutionell ausgerichtet, ohne dass auf die Finanzierung des einzelnen Versicherungsvertrages abgestellt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.1995 - 12 RK 9/93).

3. Das Versorgungswerk der Presse GmbH ist kein Träger der betrieblichen Altersversorgung, da er nicht der Versorgung von Angehörigen eines bestimmten Betriebes oder von verschiedenen verbundenen Betrieben dient.

 

Normenkette

SGB V § 229 Abs. 1 S. 1 Nrn. 3, 5; BetrAVG § 1 Abs. 3, § 1b Abs. 3

 

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch für das Berufungsverfahren.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligte...

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SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 229 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
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  (1) 1Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,   1. Versorgungsbezüge aus einem ...

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