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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 01.10.2012 - L 18 AS 2413/12 B ER

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsicherung für Arbeitsuchende. Verfahren einstweiliger Anordnung. barrierefreier Zugang für Blinde. Verpflichtung zur Bekanntgabe von Dokumenten in elektronischer Form als Worddokument bzw. PDF-Dokument per E-Mail. Barrierefreie Zugänglichmachung der das Sozialrechtsverhältnis betreffenden Dokumente für Blinde

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Blinde haben Anspruch auf Zugänglichmachung der ihnen bekannt zu gebenden und das beiderseitige Sozialrechtsverhältnis betreffenden Dokumente in barrierefreier Form als Worddokument bzw. PDF-Dokument per E-Mail.

2. Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung der Behörde, die Vorschriften über Form, Bekanntmachung und Bekanntgabe von Verwaltungsakten zu beachten.

 

Orientierungssatz

Aus § 10 Abs. 1 S. 2 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) i.V.m. der Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem BGG bzw. aus § 16 Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz folgt die Verpflichtung eines Jobcenters, das beiderseitige Sozialrechtsverhältnis betreffende Dokumente dem Antragsteller in barrierefreier Form als Worddokument bzw. PDF-Dokument per E-Mail zur Verfügung zu stellen.

 

Normenkette

BGG § 10 Abs. 1 S. 2; Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz § 16

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. September 2012 aufgehoben.

Der Antragsgegner wird einstweilen verpflichtet, die der Antragstellerin bekannt zu gebenden und das beiderseitige Sozialrechtsverhältnis betreffenden Dokumente der Antragstellerin auch in barrierefreier Form als Worddokument bzw. PDF-Dokument per E-Mail zur Verfügung zu stellen.

Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im gesamten Verfahren.

 

G...

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