Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Baden-Württemberg Urteil vom 24.08.2007 - L 4 R 5630/06

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Zur Frage des zweimaligen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze

Revision zugelassen

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.06.2008; Aktenzeichen B 13 R 119/07 R)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 05. Oktober 2006 abgeändert.

Die Bescheide der Beklagten vom 29. März 2005 und 04. November 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. Januar 2006 werden aufgehoben, soweit der Bewilligungsbescheid vom 21. Februar 2003 für die Monate Januar und Februar 2005 aufgehoben und ein Betrag von mehr als 2.569,57 € zur Erstattung gefordert wird. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte hat der Klägerin ein Sechstel der außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die Teilaufhebung der Bewilligungsentscheidung über Altersrente und die Pflicht zur Erstattung von € 3.085,15.

Die am … 1941 geborene Klägerin beantragte am 29. Oktober 2002 Altersrente für Frauen, die als Vollrente gezahlt werden sollte. Im Antrag verneinte sie, ab Rentenbeginn Arbeitsentgelt oder steuerrechtlichen Gewinn zu erzielen, bejahte aber (derzeit) versicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig zu sein. Laut handschriftlichem Aktenvermerk vom 27. Oktober 2002 gab sie telefonisch an, sie sei laufend bei Omnibusreisen B. auf € 325,00-Basis beschäftigt. Es wurde die Bescheinigung “Erklärung zum Antrag auf Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres„ (R 230) der Firma F. B. Omnibusverkehr vom 03. Dezember 2002 vorgelegt, wonach die Klägerin vom 01. Januar bis 31. Oktober 2002 als Putzhilfe monatlich € 325,00 brutto verdient habe mit dem Anhang, sie werde weiter beschäftigt. Durch Bescheid vom 21. Februar 2003 bewilligte die...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


BSG B 13 R 119/07 R
BSG B 13 R 119/07 R

  Entscheidungsstichwort (Thema) Altersrente für Frauen. Hinzuverdienstgrenze. zweimaliges Überschreiten. Vormonatsprinzip. Kalenderjahr  Leitsatz (amtlich) 1. Die Prüfung, ob ein sog privilegiertes Überschreiten iS des § 34 Abs 2 S 2 Halbs 2 SGB 6 ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren