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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.2011 - L 12 AS 3445/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld II. Neubemessung des Regelbedarfs. Verfassungsmäßigkeit. sozialgerichtliches Verfahren. Berufung. keine Zurückverweisung an Sozialgericht wegen Verfahrensmangel. keine Verletzung rechtlichen Gehörs

 

Leitsatz (amtlich)

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bemessung des Regelbedarfs für alleinstehende Personen gem der zum 1.1.2011 in Kraft getretenen Fassung des § 20 Abs 2 S 1 SGB 2 (Bestätigung des Senatsurteils vom 10.6.2011 - L 12 AS 1077/11 = ZFSH/SGB 2011, 649).

 

Orientierungssatz

Die bloße Behauptung, ein bestimmter Vortrag des Klägers sei vom Sozialgericht nicht berücksichtigt worden, genügt den Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels iS des § 159 Abs 1 SGG nicht. Das Gericht ist im Rahmen des rechtlichen Gehörs gem § 62 SGG, Art 103 Abs 1 GG nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen auch in der Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich zu befassen. Insbesondere ist es nicht verpflichtet, auf sämtliche Tatsachen und Rechtsansichten einzugehen, die im Laufe eines Verfahrens von der einen oder der anderen Seite zur Sprache gebracht worden sind (vgl BVerfG vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 = BVerfGE 96, 205 und BSG vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B). Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör kann nicht angenommen werden, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten unerwähnt lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich haltlos sind.

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 22. Juli 2011 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit vom 0...

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