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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.08.2006 - L 1 U 602/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. innerer Zusammenhang. organisatorischer Verantwortungsbereich. eigenwirtschaftliche Tätigkeit. betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Hochschule. Sommerfest der Studierenden. Organisation durch AStA

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Teilnahme von Studierenden an einem am AStA der Hochschule auf dem Hochschulgelände veranstalteten Sommerfest mit Disco, Liveband und Open-Air-Kino steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

2. Die Rechtsgrundsätze einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung sind nicht auf die dem Unfallversicherungsschutz unterfallenden Versicherten während des Studiums an einer Hochschule übertragbar.

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 11. Januar 2006 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben auch im Berufungsverfahren einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin am 13.06.2004 einen versicherten Unfall erlitten hat.

Die 1979 geborene Klägerin war 2004 eingeschriebene Studentin der Fachhochschule K. (FH). Am 12.06.2004 besuchte sie das vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der FH organisierte, auf dem Hochschulgelände stattfindende Sommerfest. Die Veranstaltung war im Stadtgebiet allgemein bekannt gemacht worden. Als Programmpunkte für die um 19:00 Uhr beginnende Veranstaltung wurden Disco, Liveband und Openair Kino bei freiem Eintritt genannt. Gegen 1:00 Uhr am Morgen des 13.06.2004 stolperte die Klägerin beim Tanzen über einen Gegenstand und stürzte mit dem linken Unterarm in eine zerbrochene Flasche. Dabei zog sie sich Schnittverletzungen am linken Arm zu. Unter der Diagnose einer komplexen Schnittverletzung am linken Unterarm mit Du...

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