Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18.10.2002 - L 4 RA 3182/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

 

Verfahrensgang

SG Freiburg i. Br. (Entscheidung vom 13.07.2001; Aktenzeichen S 4 RA 1183/00)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Beklagte im Wege des Herstellungsanspruchs ver-pflichtet ist, über den Nachzahlungsantrag der Klägerin vom 09. April 1973 erneut zu entschei-den und ihr deswegen ab 01. August 2000 höhere Altersrente zu gewähren.

Der am 1940 geborenen Klägerin wurden mit Bescheid vom 22. Mai 1962 auf ihren Antrag die Beiträge für die Zeit vom 01. April 1955 bis 17. März 1962 anlässlich ihrer Heirat erstattet. Im Jahre 1972 wandte sich die Klägerin wegen der Nachentrichtung freiwilliger Beiträge nach Art. 2 § 27 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (AnVNG) in der Fassung des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes an die Beklagte. Diese übersandte der Klägerin mit dem Formschreiben 6.1361 die Erklärungsvordrucke 6.1362 sowie die Merkblätter 8 (Die Renten aus der Angestelltenversicherung) und 15 (Nachentrichtung von Beiträgen für Zeiten der Heiratserstattung), ferner eine Beitragstafel. Am 09. April 1973 beantragte die Klägerin bei der Beklagten mittels der nun unterschriebenen (nachdem eine schon unter dem 13. Oktober 1972 abgesandte Erklärung nicht unterschrieben war) Erklärungsvordrucke 1.1362 die entsprechende Nachentrichtung freiwilliger Beiträge für die Zeit der Heiratserstattung vom 01. April 1955 bis 17. März 1962. Sie erklärte sich darin bereit, für 1955 und 1956 Beiträge der Klasse 100, für 1957 solche der Klasse 200, für 1958 solche der Klasse 300, für 1959 solche der Klasse 400 so-wie für 1960 bis 1962 solche der Klasse 500 nachzuentrichten. Die Klägerin bestätigte auch sch...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


BSG 12 RK 55/84
BSG 12 RK 55/84

Entscheidungsstichwort (Thema) Umfang der gesetzlichen Beratungspflicht des Sozialversicherungsträgers Leitsatz (amtlich) Hat ein Versicherter aufgrund fehlerhafter Beratung durch den Versicherungsträger Beiträge in einer ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren