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LG Verden (Aller) Urteil vom 26.10.2006 - 4 O 616/04

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Nachgehend

OLG Celle (Urteil vom 28.10.2009; Aktenzeichen 9 U 125/06)

BGH (Urteil vom 09.02.2009; Aktenzeichen II ZR 292/07)

OLG Celle (Urteil vom 20.06.2007; Aktenzeichen 9 U 125/06)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

Der Kläger ist Verwalter der in Konkurs gefallenen ….

Der Beklagte war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der … Ebenso war er von § 181 BGB befreiter Geschäftsführer und Liquidator der …, der Streitverkündeten.

Im Jahre 1994 war der Kläger auch Konkursverwalter über das Vermögen der Streitverkündeten. Als solcher erhob er am 19. April 1994 Klage gegen den hiesigen Beklagten vor dem Landgericht Verden. Der Klage lag eine vom Kläger behauptete Forderung zwischen der Streitverkündeten und dem Beklagten zugrunde, die aus einem handelsrechtlichen Kontokorrent resultieren sollte. Während des Prozesses wurde das Konkursverfahren über die Streitverkündete aufgehoben. Die Einstellung des Konkursverfahrens wurde von einer Sicherheitsleistung in Höhe von 20 % der später titulierten Forderung der Konkursmasse … abhängig gemacht, dieser Betrag (…) wurde später an den Kläger als Sicherheit geleistet.

Nach Aufhebung des Konkursverfahrens beauftragte der Beklagte in seiner Eigenschaft als Liquidator der Streitverkündeten eine Rechtsanwaltskanzlei mit deren Vertretung. Durch diese und die Prozessbevollmächtigten des Beklagten wurde der Rechtsstreit wieder aufgenommen. Im Termin zur mündlichen Verhandlung erschien für die Streitverkündete jedoch niemand, der Beklagte erwirkte daraufhin ein klageabweisendes Versäumnisurteil, gegen das zunächst kein Einspruch eingelegt wurde.

Nac...

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