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LG Osnabrück Urteil vom 28.05.1993 - 11 S 344/92

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertragsrecht: Anspruch des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne bei bevorstehender Verkabelung

 

Orientierungssatz

1. Bezüglich des Anspruchs des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne überwiegt zwar das Recht des Mieters aus GG Art 5, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten und zu informieren gegenüber dem Eigentumsrecht des Vermieters aus GG Art 14, der die Anbringung einer Parabolantenne nicht ohne sachbezogenen Grund verweigern darf.

2. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn zum einen das Informationsbedürfnis des Mieters durch die Verkabelung zu einem sehr großen Teil befriedigt werden kann und der Kabelanschluß entweder schon vorhanden ist oder der Mieter auf ihn nur noch eine verhältnismäßig kurze Zeit, wie hier weniger als 6 Monate, warten muß. Das übersteigende Informationsbedürfnis ist dann so gering, daß das Eigentumsrecht des Vermieters überwiegt.

3. Vor der eigenmächtigen Anbringung einer Parabolantenne hat der Mieter sich über eine etwa bevorstehende Verkabelung zu informieren, und es ist ihm ohne Beeinträchtigung seines Informationsrechts aus GG Art 5 zumutbar, bis zu der angekündigten Verkabelung etwa sechs Monate zu warten.

4. Der Hinweis des Mieters auf die Gebührenpflicht beim Kabelanschluß ist unbeachtlich, weil auch Kauf und Montage einer Parabolantenne mit erheblichen Kosten verbunden sind, die der Mieter offensichtlich zu tragen bereit war.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738644

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