Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Nürnberg-Fürth Beschluss vom 06.09.2003 - 3HK O 7267/02

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Sache wurde in 2. Instanz vergleichen.

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Forderung

 

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 182.407,65 US-Dollar nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 19.09.2002 zu bezahlen.

II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, anstelle einer Sicherheitsleistung in Geld eine schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitut beizubringen.

Beschluss:

Der Streitwert wird auf 186.201,72 EUR

festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Provisionen.

Unter dem 01. Juni 1999 schlossen die Beklagte und die Firma L. Rohstoff, und Baumaschinen AG, M., FL-9. V. eine Provisionsvereinbarung für die Dauer von 5 Jahren ab, wonach die Beklagte der Klägerin eine Provision in Höhe von 11,5 % der Gesamtsumme aller Verträge, welche die Beklagte mit dem Werk für Metall-Keramische Geräte in Ryazan in Russland abschließt, zu zahlen.

Die Klägerin verpflichtete sich, der Beklagten einen konkurrenzfähigen Verkäufer für Radiotechnik und elektronische Erzeugnisse (Reedschalter, Geber, Sensoren usw.) aus Russland zu vermitteln. Bei dem Vertrag handelte es sich um einen Folgevertrag für eine im Jahr 1994 geschlossene Vereinbarung, die nach 5 Jahren ausgelaufen war.

Gemäß Auszug aus dem Handelsregister des Fürstentums L. in V. wurde die AG lt. Beschluss der Generalversammlung vom 4.12.2001 ohne Liquidation in eine Anstalt umgewandelt. Die Umwandlung wurde am 1.2.2002 ins Handelsregister eingetragen.

Seit 16.10.2000 leistete die Beklagte keine Pr...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Video-Seminar: Einführung in die Erbschaftsteuer
Einführung in die Erbschaftsteuer (Video-Seminar)
Bild: Haufe Shop

Das neue Videoformat #steuernkompakt gibt Ihnen einen fundierten Einblick in die Erbschaftsteuer. Entlang der Chronologie des Erbfalls erläutert der Referent die Grundzüge des Erbschaftsteuerrechts und spricht alle wesentlichen Praxisfragen an. Mit vielen Beispielen und inkl. Skript.


BGH V ZR 10/85
BGH V ZR 10/85

  Leitsatz (amtlich) 1. Eine in der Bundesrepublik Deutschland nicht rechtsfähige ausländische Unternehmung, die hier im Grundbuch als Grundstückseigentümerin eingetragen ist, ist für die gegen sie gerichtete Klage des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren