Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Mannheim Urteil vom 14.07.2006 - 7 S 2/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit einer Fotografie. unfreie Bearbeitung einer Fotografie. Bemessung des Schadensersatzanspruches nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie

 

Verfahrensgang

AG Freiburg i. Br. (Entscheidung vom 29.08.2003; Aktenzeichen 10 C 943/03)

 

Tenor

  • I.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 29.08.2003 - 10 C 943/03 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert und neu gefasst:

    • 1.

      Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, folgende Fotografie zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten:

    • 2.

      Die Beklagte Ziff. 2 wird verurteilt, Auskunft zu erteilen über die Höhe der Auflage des Kalenders ... "Freiburger Ansichten 2003", über die Anzahl der verbreiteten und sich etwa noch auf Lager befindlichen Exemplare des Kalenders, ferner über die den Beklagten in Bezug auf den ...-Kalender gezahlten Honorare für die drei Fotografien ("Karlssteg mit Münster", Titelblatt, Kalenderblatt März, Blatt auf Kalenderrückwand).

    • 3.

      Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 2.042,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2003 zu bezahlen.

    • 4.

      Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • II.

    Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

  • III.

    Für die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz gilt: Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Kläger zu 7/15 und die Beklagten zu Ziff. 1 und Ziff. 2 als Gesamtschuldner zu 8/15. Die außergerichtlichen Kosten von ... trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Bekl...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Wirtschaftsrecht visuell
Wirtschaftsrecht visuell
Bild: Haufe Shop

Kenntnisse im Wirtschaftsrecht sind für alle Steuerprofis unabdingbar. Der Band gibt eine schnelle Übersicht über alle relevanten Vorschriften des BGB und HGB und einen vertieften Einstieg in die einzelnen Regelungen.


BGH I ZR 192/00
BGH I ZR 192/00

Entscheidungsstichwort (Thema) Urheberrechtlich geschütztes Bauwerk. Vervielfältigungs- und Verbreitungsverbot durch Fotografien. Urheberrechtliche Schrankenbestimmung bezüglich nicht an öffentlichen Straßen befindlichen Gebäudeteilen. Schöpferische ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren