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LG Kassel Urteil vom 05.02.1976 - 1 S 287/75

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Verzinslichkeit einer Kaution

 

Orientierungssatz

Eine Kaution ist vom Vermieter oder Verpächter grundsätzlich zu verzinsen, es sei denn, im Miet- oder Pacht*-vertrag ist eine Unverzinslichkeit ausdrücklich ausbedungen.

 

Tatbestand

Die Klägerin hatte von der Beklagten gemäß Pachtvertrag vom 12. Dezember 1960 die Gaststätte "K." in K. gepachtet.

Nach § 3 des Pachtvertrages sollte die Pachtzeit nach Fertigstellung eines Umbaus beginnen.

§ 9 des Vertrages lautet:

"Kaution:

Pächter stellen eine Kaution von 1.500,-- DM, die durch monatliche Zahlungen von 150,-- DM angesammelt wird. Diese Zahlungen sind ab sofort monatlich zu leisten. Die Kaution haftet Verpächter (Verpächterin) und der Brauerei A. K. für alle aus diesem Vertrag von den Pächtern übernommenen Verpflichtungen. Die Brauerei und Verpächter (Verpächterin) ist (sind) berechtigt, fällige Ansprüche ohne weitere Klage aus der Kaution zu tilgen. Im übrigen muß die Kaution bis zur Erfüllung aller Vertragsverpflichtungen und bis zur ordnungsmäßig erfolgten Übergabe des Pachtobjektes in voller Höhe aufrechterhalten oder notfalls wieder aufgefüllt werden. ... "

Die Kautionssumme von 1.500,-- DM war am 1.10.1961 vollständig geleistet. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses wurde über die Kaution von der Beklagten abgerechnet.

Die Klägerin hat für die Laufzeit der hinterlegten Kaution vom 1.10.1961 - 1.12.1973 Zinsen in Höhe von 4% begehrt.

Sie hat beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, an sie 730,-- DM sowie 4,-- DM für vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Die Beklagte hat beantragt,

die Klage abzuweisen.

Sie ist der Ansicht, die Klägerin könne für die hinterlegte Kaution keine Zinsen verlangen, da eine Kaution weder nach dem Gesetz noch nach der Vereinbarung der Parteien im Pachtvertrag zu verzinse...

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