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LG Frankenthal (Pfalz) Beschluss vom 02.03.2004 - 1 HK.O 29/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bestimmung einer angemessenen Abfindung für die außenstehenden Aktionäre der … (§§ 304 ff. AktG analog)

 

Nachgehend

OLG Zweibrücken (Beschluss vom 03.08.2004; Aktenzeichen 3 W 60/04)

 

Tenor

I.

Die Anträge der Beteiligten zu 1 bis 14 werden zurückgewiesen.

II.

Die Gerichtskosten hat die Beteiligte zu 15. zu tragen.

III.

Die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre hat die Beteiligte zu 15. zu erstatten.

IV.

Der Gegenstandswert für das gerichtliche Verfahren wird auf 228.055,28 EUR festgesetzt.

V.

Der Gegenstandswert für die Berechnung der außergerichtlichen Kosten der Verfahrensbeteiligten zu 1. bis 16. wird festgesetzt wie folgt:

Beteiligte zu 1.:

61,57 EUR

Beteiligte zu 2.:

61,57 EUR

Beteiligte zu 3.:

61,57 EUR

Beteiligte zu 4.:

61,57 EUR

Beteiligte zu 5.:

9.235,50 EUR

Beteiligte zu 6.:

61,57 EUR

Beteiligte zu 7.:

15.084,65 EUR

Beteiligte zu 8.:

61,57 EUR

Beteiligte zu 9.:

61,57 EUR

Beteiligte zu 10.:

1.539,25 EUR

Beteiligter zu 11.:

6.157,– EUR

Beteiligter zu 12.:

1.970,24 EUR

Beteiligter zu 13.:

61,57 EUR

Beteiligter zu 14.:

193.576,08 EUR

Beteiligte zu 15.:

228.055,28 EUR

Beteiligte zu 16.:

228.055,28 EUR

 

Tatbestand

I.

Die Beteiligten zu 1. bis 14. (Antragsteller) begehren die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung aus Anlaß des Delisting der Antragsgegnerin (Beteiligte zu 15.).

Die Beteiligten zu 1. bis 13. (Antragsteller) sind Aktionäre der Beteiligten zu 15. (Antragsgegnerin).

Ein Teil der Beteiligten (so der Geschäftsführer der Beteiligten zu 2. sowie die Beteiligten Nr. 3., 5., 8., 11. und 13.) sowie die Beteiligten Nr. 15. und 16. sind dem Gericht bekannt, weil sie an dem Spruchverfahren betreffend die Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs und einer angemessenen Abfindung für die außenstehende...

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