Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Berlin Urteil vom 06.04.1992 - 66 S 6/92

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertrag: Kündigungssperrfrist bei Veräußerung

 

Orientierungssatz

Eine "Veräußerung" im Sinne des BGB § 564b Abs 2 Nr 2 S 2 ist auch dann anzunehmen, wenn nach Umschreibung des Eigentums ein Nießbrauch zugunsten des Veräußerers in das Grundbuch eingetragen wird.

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. November 1991 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg - 11 C 406/91 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

 

Tatbestand

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

 

Entscheidungsgründe

Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg.

Die auf künftige Räumung gerichtete Klage ist zulässig. Denn wie sich aus §§ 257, 259 ZPO ergibt, ist eine Klage auf künftige Räumung von Wohnraum zwar nicht generell, jedoch dann - und zwar auch vor Ablauf der Widerspruchsfrist des 9556 a BGB - zulässig, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, daß der Mieter die Wohnung nicht rechtzeitig räumt. Diese Besorgnis ist nach allgemeiner Auffassung gerechtfertigt, wenn der Mieter die Wirksamkeit der Kündigung bestritten hat (OLG Karlsruhe, Wohnungswirtschaft und Mietrecht, 1983, 253; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., V Rdnr. 34; Emmerich-Sonnenschein, Miete, 5. Aufl., § 556 Rdnr. 20).

Diese besonderen Voraussetzungen für eine Klage auf künftige Räumung sind vorliegend gegeben, da die Beklagten auch die Wirksamkeit der zuletzt ausgesprochenen Kündigung vom 18. Februar 1991, auf die der Kläger seinen mit der Berufung weiterverfolgten Räumungs- und Herausgabeanspruch gegen die Beklagten stützt, bestreiten und sogar vorprozessual die Erhebung einer Feststellungsklage in Aussicht gestellt haben.

Die Klage ist jedoch nicht begründet.

Die Kündigung des Klägers vom 18. Februar 1991 ist, weil innerhalb der...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Vermieter-Lexikon

Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Rechtsfragen von A wie Abmahnung bis Z wie Zahlungsverzug. Das Buch hilft, Probleme zu erkennen, zu vermeiden oder zu lösen. Mit über 10.000 aktuellen Gerichtsentscheidungen – von Experten ausführlich erläutert. Jetzt in der 18. Auflage!


OLG Hamm 4 Re Miet 3/80
OLG Hamm 4 Re Miet 3/80

  Verfahrensgang LG Krefeld (Vorlegungsbeschluss vom 25.09.1980)   Tenor Wird an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert, so kann eine Kündigung des Erwerbers ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren