Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Berlin Beschluss vom 23.10.2012 - 85 T 71/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Berlin-Charlottenburg (Entscheidung vom 09.01.2012; Aktenzeichen 36d IN 4028/11)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 9. Januar 2012 -36d IN 4028 / 11- wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfe-Beschlusses des Amtsgerichts Charlottenburg vom 13. Februar 2012 -36d IN 4028/11-, die durch das Vorbringen in der Beschwerdeinstanz nicht entkräftet werden, auf seine Kosten (§ 4 InsO, § 97 Abs. 1 ZPO) zu einem Geschäftswert von bis zu 600 € (§ 58 GKG) als jedenfalls unbegründet zurückgewiesen.

 

Gründe

I.

Der Antragsteller hat mit Schriftsatz vom 1. September 2011 beantragt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin zu eröffnen wegen einer Forderung aus abgetretenem Recht in Höhe von 568,07 €.

Die Forderung wurde am 6. September 2011 durch Zahlung ausgeglichen.

Durch Beschluss vom 9. Januar 2012 -36d IN 4028/11- hat das Amtsgericht Charlottenburg den Antrag als unzulässig zurückgewiesen.

Gegen den am 12. Januar 2012 zugestellten Beschluss wendet sich der Antragsteller mit der am 26. Januar 2012 bei Gericht eingegangenen sofortigen Beschwerde.

Das Amtsgericht hat der Beschwerde in dem Beschluss vom 13. Februar 2012 -36d IN 4028/11- nicht abgeholfen.

Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zu weiterem Vortrag in der Beschwerdeinstanz.

II.

1.

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 9. Januar 2012 -36d IN 4028/11- ist jedenfalls unbegründet.

a)

Der Antrag des Antragstellers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin ist unzulässig geworden.

Es bestehen keine Forderungen des Antragstellers gegen die Schuldnerin mehr, die den Antragsteller berechtigen würden, über das ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


LG Koblenz 2 T 360/11
LG Koblenz 2 T 360/11

  Entscheidungsstichwort (Thema) Insolvenzantrag eines Gläubigers wird unzulässig bei bereits erfolgter Erfüllung der Forderung. Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines Gläubigers bei bereits erfolgter Erfüllung der Forderung  Leitsatz (redaktionell) 1. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren