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LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 07.11.2001 - 2 Sa 170/01 2

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Verfahrensgang

ArbG Neumünster (Urteil vom 14.12.2000; Aktenzeichen 2 Ca 1645 a/00)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 14.12.00 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 6.616,– DM.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten gemäß Schreiben vom 28.09.2000 fristgemäß zum 31.03.2001 beendet worden ist.

Die Klägerin ist bei der Beklagten aufgrund Arbeitsvertrags vom 01.09.1992 von diesem Tag an beschäftigt und im Reinigungsdienst eingesetzt worden. Mit Schreiben vom 28.09.2000 hat die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit der Begründung gekündigt, dass die „Reinigungs-, Küchen- und Servierbereiche sowie die Diätabteilung und die Abteilung Ernährungsberatung mit Ablauf des 31. März 2001 vollständig stillgelegt” würden; dieser Schritt sei aus wirtschaftlichen Gründen zwingend erforderlich. Durch notariellen Vertrag vom 16.01.2001 errichteten die Beklagte und die Firma Z. B. GmbH die Firma G. Gesellschaft für Dienst- und Servierleistungen mbH (im Folgenden Service-GmbH) mit dem Sitz in B. B.. Der das Gesellschaftsverhältnis regelnde Gesellschaftsvertrag bestimmt unter

§ 2

Gegenstand des Unternehmens

(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Dienstleistungstätigkeiten für die …klinik B. B. wie folgt:

  1. Reinigungstätigkeiten aller Art sowie der Tätigkeit des klinischen Hauspersonals (ibs. Stationshilfen o. ä.) der allgemeinen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (ibs. Etagenhilfen), des Hol- und Bringdienstes, des Transportdienstes der Wäscherei und Wäscheversorgung;
  2. Speisen- und Getränkeversorgung einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen und Transportdienste;

§ 4

Stammkapital, Stammeinlagen

(1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt

Euro 25.000,–

(in Worten: Euro fünfundzwanzigtausend).

(2) Auf das Stammkapital übernehmen:

–

die …klinik B. B. GmbH

eine Stammeinlage von

Euro

12.750,00

–

die Z. B. GmbH,

eine Stammeinlage von

Euro

12.250,00

§ 5

Geschäftsführung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch Gesellschafterbeschluss bestellt und abberufen werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass der oder die Geschäftsführer jeweils aus der Leitung der …klinik B. B. GmbH stammen.

§ 7

Ausübung der Geschäftsführung

(4) Die Geschäftsführung bedarf für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Betrieb des Unternehmens der Gesellschaft hinausgehen, der vorhergehenden Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss. Hierzu zählen insbesondere

f) Abschluss von Reinigungs-, Catering- … -Verträgen, sofern das sich hieraus jeweils für die Gesellschaft ergebende Vergütungsvolumen Euro 5.000,– pro Kalendermonat übersteigt;

Unter dem 26.03.2001 schlossen die Beklagte als „Auftraggeber” und die Service-GmbH als „Auftragnehmer” einen Vertrag, dessen Zielsetzung in der Vorbemerkung wie folgt bestimmt ist:

  • Die Patienten und Mitarbeiter des Auftraggebers qualitativ anspruchsvoll zu verpflegen;
  • dem Auftraggeber einen möglichst wirtschaftlichen Betrieb des Verpflegungsbereichs sicherzustellen.

In diesem Vertrag, der im Folgenden als Vertrag Dienstleistung Küchenbereich bezeichnet wird, heißt es u. a.:

§ 2

Leistungsumfang im einzelnen

Im einzelnen hat der Auftragnehmer demgemäß folgende Tätigkeiten zu erbringen:

  • Zubereitung aller Speisen und Getränke, wie in den gemeinsam festgelegten Speiseplänen vorgesehen;
  • Erstellen von Speiseplänen;
  • Aufgaben der Diätassistenz und Ernährungsberatung;
  • Disponierung aller zu beschaffenden Waren;
  • Speisenportionierung und Vorbereitung zur Verteilung sowie Verteilung der Speisen;
  • Reinigen und Spülen des Geschirrs;
  • sonstige Tätigkeiten zur Leitung und Organisation des Verpflegungsbereichs.

§ 4

Speisepläne und Essenszeiten

(1) Die Essenszeiten und Ausgabezeiten werden einvernehmlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer festgelegt.

(2) Der Auftragnehmer erstellt Speisepläne, die mit dem Auftraggeber unter Hinzuziehung seiner Küchenkommission abgestimmt werden.

§ 7

Rohstoffe

Nach gemeinsamer Festlegung der Speisepläne wird der Auftragnehmer wöchentliche/monatliche Dispositionslisten über die erforderlichen Rohstoffe und Materialien erstellen und diese mit dem Auftraggeber abstimmen. Der Auftragnehmer wird dann die Bestellung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers auf der Grundlage der abgestimmten Dispositionslisten vornehmen.

Ebenfalls unter dem 26.03.2001 schlossen die Beklagte und die Service-GmbH einen Werkvertrag, in dem die Beklagte die Ausführung der Unterhaltsreinigung in ihrer …klinik der Service-GmbH nach Maßgabe des anliegenden Leistungs-, Raum- und Flächenverzeichnisses übertragen hat. Dieser Vertrag (im Folgenden Werkvertrag Reinigung) bestimmt in § 4 Sonstige Bestimmungen

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom Auftragnehmer bei der Reinigung arbeitenden Kräfte jederzeit auf ihre fachliche und persönliche Eignung hin zu überprüfen.

Sowohl der Vertrag Dienstleistung Küchenbereich als auch der ...

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