Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 28.06.2002 - 3 Sa 899/01

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Tariflicher Krankengeldzuschuss. Auslegung des Begriffs Nettobetrag

 

Leitsatz (amtlich)

1. Nach § 16 Ziff. 2 des MTV Nr. 9 zwischen dem Arbeitgeberverband Energie Rheinland-Pfalz und der Gewerkschaft ÖTV steht einem Beschäftigten nach mindestens einjähriger Beschäftigungszeit nach Ablauf von 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeldzuschuss zu, der sich aus dem Unterschied zwischen den Brutto-Geldleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettobetrag der für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit gezahlten, regelmäßigen Vergütung einschließlich der laufenden Sozialleistungen bestimmt.

2. Der Begriff des Nettobetrages im Sinne dieser Bestimmung ist nicht deckungsgleich mit demjenigen des Nettoentgelts, wie er in ħ 47, I S.3 SGB V, 185, I SGB III definiert wird; damit ist für den Begriff des Nettoarbeitsentgelts eine terminologische Fixierung durch den Gesetzgeber erfolgt, die grundsätzlich bei der Tarifauslegung zu berücksichtigen ist.

3. Der Begriff des Nettobetrags im Sinne des § 16 Ziff. 2 MTV ist jedoch mit dem terminologisch fixierten Begriff des Nettoarbeitsentgelts nicht gleichzusetzen. Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern ergibt sich der Nettobetrag aus den Bezügen, gemindert um die gesetzlichen Abzüge, sowie um die Arbeitnehmerbeiträge zur freiwilligen Krankenversicherung. Letztere zählen zwar nicht zu den gesetzlichen Abgaben; nach Sinn und Zweck des Tarifvertrages müssen sie jedoch bei der Ermittlung des Nettobetrages berücksichtigt werden. Über diese Auslegung erhalten freiwillig Versicherte und Pflichtversicherte einen Krankengeldzuschuss, der zusammen mit dem jeweiligen Krankengeld der Krankenkasse eine einheitliche Höhe erreicht. Der Zuschuss für die freiwillig Versicherten ist danach zwar geringer als ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


BAG 4 AZR 320/90
BAG 4 AZR 320/90

  Entscheidungsstichwort (Thema) Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist  Leitsatz (redaktionell) 1. Nach § 10 Nr 5 des Manteltarifvertrages für den Einzelhandel in Bayern vom 3.5.1985 läuft bei fehlerhafter Eingruppierung die tarifliche Verfallfrist ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren