Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 15.01.1990 - 7 Sa 792/89

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Haftung des Arbeitgebers für Schäden, die durch unachtsames Rangieren eines unfallflüchtigen Dritten auf dem Betriebsparkplatz an einem dort geparkten Fahrzeug eines Arbeitnehmers entstanden sind. Schadenersatz

 

Leitsatz (amtlich)

Weder nach der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht noch im Rahmen der Fürsorgepflicht haftet der Arbeitgeber in der Regel für Schäden an geparkten Fahrzeugen, die aus Risiken entstanden sind, denen jeder Kraftfahrer im normalen Straßenverkehr ausgesetzt ist.

(Vgl. zur Verkehrssicherungspflicht BGH, Entscheidungs vom 11.12.1987, VI ZR 218/83 = NJW 1985, 1076; und vom 21.2.1978. VI ZR 202/76 = NJW/78, 1629; zur Fürsorgepflicht/Parkplatz: BAG Entscheidungen vom 16.3.1966, 1 AZR 340/85 = AP nr. 1 zu § 611 BGB Parkplatz, vom 25.6. 1975. 5 AZR 260/76 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Parkplatz und vom 10.3. 1976, 5 AZR 34/75 = AP Nr. 17 zu § 618 BGB).

 

Normenkette

BGB §§ 611, 618, 823

 

Verfahrensgang

ArbG Koblenz (Urteil vom 29.06.1989; Aktenzeichen 7 Ca 135/89 N)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz –Auswärtige Kammern Neuwied – Az.: 7 Ca 135/89 N vom 29.06.1989 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 

Tatbestand

Der Kläger verlangt von dem Beklagten Schadenersatz, weil sein Fahrzeug auf dem Parkplatz des Hotels des Beklagten von einem unfallflüchtigen Parkplatzbenutzer angefahren und dabei beschädigt worden ist.

Der Beklagte ist Inhaber des Hotels … Der Kläger war von 20.12.1988 bis 01.01.1989 als Aushilfskellner im Hotel tätig und hat sein Fahrzeug während dieser Zeit auf dem hoteleigenen Parkplatz abgestellt.

Der Kläger hat beantragt,

den Beklagten zu verurteilen, 1.431,09 DM nebst 4 % Zinsen seit 17.01.1989 an den Kläger zu zahlen.

Beklagter hat beantragt,

die Klage abzuweisen.

Zur Darstellung ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
Bürgerliches Gesetzbuch / § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

  (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.  (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren