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LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 26.06.2001 - 5 TaBV 24/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einstellung. Mitwirkungsrecht der Betriebsvertretung

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Frage des Mitwirkungsrechts der Betriebsvertretung einer Dienststelle der US-Stationierungsstreitkräfte bei der Einstellung eines US-Staatsbürgers

 

Normenkette

BPersVG § 75 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Kaiserslautern (Beschluss vom 27.05.1999; Aktenzeichen 2 BV 632/99)

 

Tenor

1. Die Beschwerde der Betriebsvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27.05.1999 – 2 BV 632/99 – wird – soweit das Beschlussverfahren nicht übereinstimmend für erledigt erklärt wurde – zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

A.

Die Antragsstellerin ist die Betriebsvertretung einer Dienststelle der U. Bei der Dienststelle war im Februar 1999 die Stelle eines „Accounting Clerk (Food Plants)/Kontoristin” – befristet auf 6 Monate – ausgeschrieben. Die Dienststellenleitung teilte der Betriebsvertretung mit, dass der Arbeitnehmer M. eingestellt werde. Im März 1999 schrieb die Dienststelle die gleiche Position unbefristet aus. Mit Schreiben vom 30.03.1999 bat die Dienststelle die Betriebsvertretung um Zustimmung zur Übernahme des Arbeitnehmers M. auf die unbefristete Stelle. Unter dem 08.04.1999 nahm sie „die Eingabe vom 30.03.1999 bezüglich der Neueinstellung auf die permanente Stelle Accounting Clerk … zurück”. Mit Schreiben vom darauffolgenden Tag begründete sie dies gegenüber der Betriebsvertretung damit, M. sei Mitglied des zivilen Gefolges und werde nach der US-Payroll in Dollar bezahlt, so dass eine Beteiligung der Betriebsvertretung nicht erforderlich sei. Bei E. M. handelt es sich um einen US-amerikanischen Staatsbürger. Er war bis 1995 Soldat bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften in Deutschland, ist mit einer deutschen Staatsange...

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