Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 22.07.2005 - 4 Ta 178/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Insolvenzanfechtung. Rechtsweg

 

Leitsatz (amtlich)

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist nicht eröffnet für Klagen, mit denen der Insolvenzverwalter Rückgewährungsansprüche gegenüber einem Gläubiger geltend macht, der aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich über Arbeitsvergütung vollstreckt hat.

 

Normenkette

GVG § 17a

 

Verfahrensgang

ArbG Trier (Beschluss vom 28.06.2005; Aktenzeichen 3 Ca 105/04)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 28.06.2005 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

 

Tatbestand

I.

Der Beklagte und Widerkläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. I. GmbH. Die Klägerin war Arbeitnehmerin der Gemeinschuldnerin und erwirkte vollstreckbare Zahlungstitel, mit welchen sie im September 2002 die Zwangsvollstreckung betrieb. Über das Vermögen der Beklagten wurde nach vorläufiger Insolvenzeröffnung am 26.09.2002 am 29.11.2002 das Insolvenzverfahren eröffnet. Am 04.09.2002 hatte die Fa. I. GmbH an die Klägerin die titulierte Summe ausbezahlt.

Die Klägerin hatte sich zunächst gegen vom Beklagten ausgesprochene Kündigungen durch Kündigungsschutzklage gewandt. Im Verfahren erhob der Beklagte mit Schriftsatz vom 19.03.2004 Widerklage auf Rückzahlung von 12.246,06 EUR nebst Zinsen mit der Begründung einer Insolvenzanfechtung. Die von der Klägerin geltend gemachten Klageansprüche sind durch mittlerweile rechtskräftiges Versäumnisurteil erledigt. Anhängig ist noch die Widerklage.

Nachdem die Klägerin die Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs gerügt hatte und der Beklagte und Widerkläger hilfsweise Verweisung an das Landgericht Köln beantragt hatte, hat das Arbeitsgericht Trier den zu ihm beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das zuständige L...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


Gerichtsverfassungsgesetz / § 17a [Bindung an Entscheidung über Rechtsweg - Verweisung - Sofortige Beschwerde]
Gerichtsverfassungsgesetz / § 17a [Bindung an Entscheidung über Rechtsweg - Verweisung - Sofortige Beschwerde]

  (1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden.  (2) 1Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren