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LAG Niedersachsen Urteil vom 04.05.1999 - 12 Sa 931/98

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Verfahrensgang

ArbG Oldenburg (Oldenburg) (Urteil vom 14.01.1998; Aktenzeichen 3 Ca 414/96)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 22.08.2001; Aktenzeichen 5 AZR 502/99)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 14.01.1998 – 3 Ca 414/96 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: unverändert.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis und zwar unbefristet im Umfang von 1/3 der regelmässigen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Orchestermusikers besteht.

Der am 15. Juni 1964 geborene Kläger ist Orchestermusiker (Pauke und Schlagzeug). Das beklagte Land unterhält am … ein Kulturorchester. Wenn die Besetzung dieses Orchesters nicht ausreicht, um partiturgerecht spielen zu können, wird es durch sogenannte Orchesteraushilfen verstärkt. Sofern der Bedarf an Orchesteraushilfen nicht durch Orchestermusiker gedeckt werden kann, welche bei anderen Staatstheatern angestellt sind, greift das beklagte Land auf freie Musiker zurück. Der Kläger wurde seit August 1993 in … als Orchesteraushilfe beschäftigt und in der Spielzeit 1993/1994 zu 68 Orchesterdiensten, in der Spielzeit 1994/1995 zu 64 Orchesterdiensten sowie in der Spielzeit 1995/1996 zu 75 Orchesterdiensten herangezogen. Die drei beim Kulturorchester fest angestellten Schlagzeuger leisteten in der Spielzeit 1993/1994 zwischen 276 und 271 Orchesterdienste, in der Spielzeit 1994/1995 zwischen 206 und 293 Orchesterdienste sowie in der Spielzeit 1995/1996 zwischen 197 und 218 Orchesterdienste. Nach Ablauf der Spielzeit 1995/1996 ist der Kläger vom beklagten Land nicht mehr beschäftigt worden.

Der Kläger hat die Auffassung vertreten, er stehe ebenso wie die fest angestellten Orchestermusiker in einem festen Arbeitsverhältnis und sei...

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BAG 5 AZR 502/99
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