Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG München Urteil vom 15.05.2007 - 6 Sa 941/06

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Widerspruch gegen einen Betriebsübergang. Unterrichtung über Betriebsübergang

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ist die Information über den bevorstehenden Betriebsübergang lückenhaft, lässt sie die Monatsfrist des § 613a BGB Abs. 6 BGB für den Widerspruch nicht anlaufen.

2. Wird ein wirtschaftlich schwacher Betriebsteil auf eine Tochtergesellschaft (GmbH & Co. KG) übertragen, gehören zu einer ordnungsgemäßen Information im Sinne von § 613a Abs. 5 BGB bei Offenlegung der gewährten Anschubfinanzierung auch konkrete Zahlen zur nur pauschal angesprochenen defizitären wirtschaftlichen Lage des übertragenen Betriebsteils.

 

Normenkette

BGB § 613a

 

Verfahrensgang

ArbG München (Urteil vom 16.02.2006; Aktenzeichen 14 Ca 6563/05)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 22.01.2009; Aktenzeichen 8 AZR 808/07)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 16. Februar 2006 abgeändert.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 141.267,44 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 1. Juli 2004 zu bezahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger schriftlich mitzuteilen, in welcher Höhe aus der bisher von diesem erworbenen unverfallbaren Anwartschaft bei Erreichen der in der Versorgungsregelung vorgesehenen Altersgrenze ein Anspruch auf Altersversorgung besteht.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Für die Beklagte wird die Revision zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche auf Zahlung von Schadenersatz bzw. einer Abfindung und auf Auskunft nach § 4 a BetrAVG.

Der Kläger war bei der S. AG nach seiner Ausbildungszeit seit dem 1. Februar 1983 dort auch beschäftigt gewesen. Zum 1. Oktober 2000 hatte es einen Wechsel zur S. (= die Beklagte in diesem Rechtsstreit) gege...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


Bürgerliches Gesetzbuch / § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
Bürgerliches Gesetzbuch / § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang

  (1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren