Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG München Beschluss vom 12.07.2012 - 2 TaBV 36/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit eines Antrags des Betriebsrats auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung zur erfolgsabhängigen Vergütung

Leitsatz (amtlich)

1. Der Betriebsrat ist befugt, den Anspruch auf Durchführung einer mit ihm geschlosssenen Betriebsvereinbarung auch dann geltend zu machen, wenn er damit zugleich individualrechtliche Ansprüche geltend macht. In einem solchen Fall ist sein Antrag nicht wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässig.

2. Zur Auslegung einer Gesamtbetriebsvereinbarung zur erfolgsabhängigen Vergütung.

Normenkette

ArbGG § 81; BetrVG § 77

Verfahrensgang

ArbG München (Entscheidung vom 25.01.2012; Aktenzeichen 1 BV 42/11)

Tenor

1. Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgericht München vom 25.1.2012 - 1 BV 42/11 - wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Auslegung einer durch Einigungsstellenspruch verabschiedeten Betriebsvereinbarung zur erfolgsabhängigen Bezahlung. Der Antragsteller ist der bei der Arbeitgeberin gebildete Gesamtbetriebsrat. Die Arbeitgeberin hat derzeit etwa 1.400 Mitarbeiter und ist eine 100%ige Tochter der E. Sie hat ihren Sitz in B-Stadt.

Die E ist einer der führenden Anbieter für Kommunikationslösungen, konzentriert auf IT- und Netzwerk-Services. In Deutschland werden seit 1995 Dienstleistungen für Firmenkunden angeboten.

Bei der Arbeitgeberin gibt es eine Rahmengesamtbetriebsvereinbarung (RGBV) über die leistungsorientierte Vergütung für die Bereiche Vertrieb (Sales) und Vertriebsunterstützung (Support), die den variablen Gehaltsbestandteil regelt (Bl. 51 ff d.A.). Basis für die Auszahlung dieser Variablen sind individuelle oder kollektive Ziele. Zum Abrechnungsmodus verweist Ziffer 4 RGBV auf den jeweils jährlich ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


Arbeitsgerichtsgesetz / § 81 Antrag
Arbeitsgerichtsgesetz / § 81 Antrag

  (1) Das Verfahren wird nur auf Antrag eingeleitet; der Antrag ist bei dem Arbeitsgericht schriftlich einzureichen oder bei seiner Geschäftsstelle mündlich zu Protokoll anzubringen.  (2) 1Der Antrag kann jederzeit in derselben Form zurückgenommen werden. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren