Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Köln Urteil vom 29.06.1994 - 2 Sa 391/92

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Ausschluß der geringfügig beschäftigten Teilzeitkräfte von Zusatzversorgungsleistungen - öffentlicher Dienst

 

Leitsatz (redaktionell)

Es ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt, Teilzeitkräfte von Zusatzversorgungsleistungen des öffentlichen Dienstes auszuschließen, die kurzfristig oder zeitgeringfügig im Sinne des § 8 Abs 1 Ziffer 2 SGB IV tätig und wegen der kurzfristigen Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig sind. Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes handelt nicht sachwidrig, wenn er bei der Gewährung von Zusatzversorgungsleistungen an die sozialversicherungsrechtliche Regelung anknüpft.

Ein billigenswerter Grund für die Differenzierung liegt auch darin, daß der Arbeitgeber wegen der insoweit fehlenden sozialversicherungsrechtlichen Grundversorgung überproportional belastet wäre, wenn er diesem Personenkreis eine anteilige Gesamtversorgung verschaffen müßte.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 886/94.

 

Normenkette

BeschFG 1985 Art. 1 § 2; SGB IV § 8 Abs. 1 Ziff. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 05.12.1991; Aktenzeichen 11a Ca 8645/90)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 27.02.1996; Aktenzeichen 3 AZR 886/94 Urteil: Zurückweisung)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444288

ZTR 1995, 29-30 (LT1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzBAT § 46 BAT, Nr 24 (LT1)

LAGE § 2 BeschFG 1985, Nr 25 (LT1)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Topaktuell kommentiert: Die Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer_Datenbank
Bild: Haufe Shop

GmbH, Konzern oder gemeinnützige Körperschaft – Fehler im Körperschaftsteuerrecht kosten Zeit und Geld. Der Dötsch kommentiert KStG & UmwStG präzise und praxisnah. Verfasst ausschließlich von Angehörigen der Finanzverwaltung – für maximale Rechtssicherheit. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen!


SGB IV - Gemeinsame Vorschr... / § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze
SGB IV - Gemeinsame Vorschr... / § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze

  (1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn   1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt,   2. [2]die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren