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LAG Köln Urteil vom 25.01.2018 - 7 Sa 440/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Abgeltung von Überstunden

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Darlegungslast des Arbeitnehmers, der nachträglich eine umfangreiche Überstundenabgeltung verlangt.

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Vergütung von Überstunden setzt voraus, dass sie dem Arbeitgeber in irgendeiner Weise zurechenbar sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Überstunden entweder ausdrücklich angeordnet oder nachträglich genehmigt hat oder sie wissentlich und sehenden Auges geduldet oder dem Arbeitnehmer die Erledigung von Arbeiten aufgetragen hat, die ohne die Ableistung von Überstunden in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit allein nicht hätten erledigt werden können.

 

Normenkette

BGB §§ 611-612; EFZG § 4

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 14.03.2017; Aktenzeichen 14 Ca 5012/16)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.03.2017 in Sachen14 Ca 5012/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses über eine Forderung des Klägers auf Überstundenabgeltung.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz und wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge wird auf den Tatbestand des angegriffenen arbeitsgerichtlichen Urteils vom 14.03.2017 Bezug genommen mit der Korrektur, dass auf Seite 2 in der fünftletzten Zeile von unten die Wendung "gegenüber ihren Arbeitnehmern" durch "gegenüber ihren Auftraggebern" ersetzt werden muss. Wegen der Gründe, die die 14. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, die Klage in vollem Umfang abzuweisen, wird auf die Entscheidungsgründe des vorgenannten Urteils Bezug genommen.

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln wurde d...

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