Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Köln Urteil vom 23.01.1995 - 3 Sa 1174/94

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung wegen ausländerfeindlicher Äußerungen

 

Leitsatz (redaktionell)

Tritt ein Angestellter des öffentlichen Dienstes mit Flugblättern an die Öffentlichkeit, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, weil sie darauf angelegt sind, eine gewalttätige Stimmung gegenüber Ausländern zu erzeugen oder zu verstärken, so kann darin ein Sachverhalt liegen, der geeignet ist, die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.

 

Orientierungssatz

1. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung findet nach Art 5 Abs 2 GG seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen. Die Tarifvorschrift des § 8 Abs 1 BAT, aus der sich das Zurückhaltungsgebot ergibt, ist ein solches das Grundrecht beschränkendes allgemeines Gesetz (BAG, Urt v 02.03.1982, 1 AZR 694/79 = AP Nr 8 zu Art 5 Abs 1 GG Meinungsfreiheit).

2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 274/95.

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 24.06.1994; Aktenzeichen 5 Ca 2775/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 14.02.1996; Aktenzeichen 2 AZR 274/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444766

Bibliothek, BAG (LT1)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Kommentar: Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
Bild: Haufe Shop

Konsequent an den Bedürfnissen der Beratungspraxis ausgerichtet bieten die beiden Bände eine verlässliche Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. Viele Beispiele und Übersichten geben einen umfassenden Zugriff auf die komplexe Gesetzesmaterie.


BAG 2 AZR 274/95
BAG 2 AZR 274/95

  Entscheidungsstichwort (Thema) Außerordentliche Kündigung gegenüber einem Angestellten im öffentlichen Dienst wegen Volksverhetzung durch ausländerfeindliche Flugblätter  Leitsatz (amtlich) 1. Die Verantwortung eines Angestellten des öffentlichen ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren