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LAG Köln Urteil vom 04.11.1998 - 7 Sa 362/98

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Rechtsmittel zugelassen

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Zahlungsversprechen des Arbeitgebers in einer unternehmensinternen Zeitschrift ist für den Arbeitgeber verbindlich, auch gegenüber Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen des Zahlungsversprechens erfüllt haben, ohne es zu kennen.

 

Normenkette

BGB § 611

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Urteil vom 16.12.1997; Aktenzeichen 6 Ca 10010/97)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 25.01.2000; Aktenzeichen 9 AZR 140/99)

 

Tenor

Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.12.1997 – 6 Ca 10010/97 – wird geändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.692,14 DM zu zahlen nebst 4 % Zinsen seit dem 25.05.1997.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin, geboren am 28.12.1976, ist ab 26.08.1993 bei der Deutschen Bahn AG (Beklagten) zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr ausgebildet worden. Anschließend war sie ab 21.06.1996 als Reiseberaterin beim Geschäftsbereich Fernverkehr, Niederlassung Köln, tätig gemäß Arbeitsvertrag Bl. 113 d.A.

Im August 1996 hat die Beklagte in ihrem internen Puplikationsorgan „Stellenmarkt aktuell” bekannt gegeben, dass ein neues Tochterunternehmen der Beklagten gegründet worden sei, die Firma DBDialog GmbH, dass dieses Unternehmen zum 01.10.1996 in Schwerin ein großes Call Center eröffne für die gesamte fernmündliche Reiseberatung für die Kunden der Beklagten in allen neuen Bundesländern und dass die Beklagte für den Aufbau dieses Unternehmens ca. 200 Mitarbeiter/innen der telefonischen Kundenberatung suche („Stellenmarkt aktuell” Sonderausgabe vom 01. August 1996, Seite 1, in Gerichtsakte). Im November 1996 hat die Beklagte im „Stellenmarkt aktuell” auf Seite 6 u.a. mitgeteilt:

„DBDialog Telefonservice GmbH

– Konditionen für den Wechsel zur DBDialog Telefonservice ...

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