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LAG Hamm Urteil vom 27.08.2002 - 19 (11) Sa 1167/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Schlecht-/Minderleistung. Ermittlung des Normalleistungswerts eines durchschnittlichen Arbeitnehmers

 

Leitsatz (amtlich)

Die auf der Grundlage eines Prämienabrechnungssystems ermittelte Durchschnittsleistung, die keinen Prämienanspruch auslöst, ist kein für die Bewertung der individuellen Leistung eines Arbeitnehmers geeigneter Maßstab.

 

Normenkette

BGB § 611 Abs. 1; KSchG § 1

 

Verfahrensgang

ArbG Dortmund (Urteil vom 20.06.2001; Aktenzeichen 5 Ca 4705/00)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 11.12.2003; Aktenzeichen 2 AZR 667/02)

 

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten im Wesentlichen um die rechtliche Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung.

Der 54-jährige Kläger, der einer Person zum gesetzlichen Unterhalt verpflichtet ist, steht seit Februar 1980 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin in einem Arbeitsverhältnis als Kommissionierer. Konkrete Aufgabe des Klägers ist es, mit Hilfe eines sogenannten Flurförderfahrzeugs Warengebinde aus verschiedenen Regalen herauszuziehen und in die auf dem Fahrzeug befindlichen Behälter zu verladen.

Die Beklagte, die regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt, hatte mit Wirkung zum 01.03.1999 von der Firma C2 o1 KG u.a. das Hauptlager übernommen, in dessen Frischecenter der Kläger tätig war und ist.

Für den Betrieb der Beklagten besteht ein Betriebsrat.

Das Entgelt der Kommissionierer setzt sich zusammen aus einer Grundvergütung und einer Prämie. Letztere wird gezahlt, sofern die Arbeitnehmer die in einem Prämienabrechnungssystem festgelegte sogenannte Normalleistung von 1,0 überschreiten. Dem Prämienabrechnungssystem der Beklagten liegt ein von einer Unternehmensberatungsfirma erstellter Planzeite...

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