Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Hamm Urteil vom 20.09.2012 - 15 Sa 350/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Verhaltensbedingte Kündigung. schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten. hier: Verletzung einer Arbeitsanweisung. negative Prognose nach anderen zuvor erteilten Abmahnungen. Verhaltensbedingte Kündigung bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten. Vorangegangene Abmahnungen

 

Leitsatz (redaktionell)

Führt der Arbeitnehmer schuldhaft einen Arbeitsauftrag entgegen der schriftlichen Arbeitsanweisung aus, indem er falsches Rohmaterial verwendet mit der Folge, dass der Auftrag erneut ausgeführt werden muss, kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung jedenfalls dann rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer in der Vergangenheit bereits abgemahnt werden musste.

 

Normenkette

KSchG § 1 Abs. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Herford (Entscheidung vom 31.01.2012; Aktenzeichen 3 Ca 493/11)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 31.01.2012 - 3 Ca 493/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung, einen Weiterbeschäftigungsanspruch sowie um den Anspruch des Klägers auf Entfernung mehrerer Abmahnungen aus seiner Personalakte.

Der 1969 geborene Kläger, verheiratet und Vater eines Kindes, war seit August 1994 als Hilfsarbeiter bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Sein arbeitsvertraglich festgelegtes Aufgabengebiet umfasste alle Hilfsarbeiten in den Lägern und der Druckerei sowie das Schneiden am Planschneider. Seit 2000 wurde der Kläger ganz überwiegend an der Schneidemaschine eingesetzt. Für die Einzelheiten der dort zu verrichtenden Tätigkeiten wird auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils verwiesen (Bl. 219 d. A.).

Zwischen Januar 2010 und Februar 2011 erteilte die Bekla...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


Kündigungsschutzgesetz / § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
Kündigungsschutzgesetz / § 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen

  (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren