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LAG Hamm Urteil vom 20.04.2021 - 17 Sa 1203/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorrang des TV Fleischuntersuchung vor TVöD-VKA. Konkludente Vertragsänderung durch Mehrarbeit

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Auf das Arbeitsverhältnis eines in NRW beschäftigten amtlichen Fachassistenten für Schlachttier- und Fleischuntersuchung findet der TVöD-VKA keine Anwendung; der TV Fleischuntersuchung hat Vorrang.

2. Die Ableistung von mehr Arbeitsstunden als vertraglich vereinbart begründet keine konkludente Vertragsänderung hinsichtlich einer Vollzeitstelle.

 

Normenkette

TVöD-VKA; TV-Fleischuntersuchung; ZPO § 256 Abs. 1; BGB §§ 133, 242

 

Verfahrensgang

ArbG Bielefeld (Entscheidung vom 16.09.2020; Aktenzeichen 3 Ca 653/20)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 16.09.2020 - 3 Ca 653/20 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zutragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob auf ihr Arbeitsverhältnis der zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geschlossene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vom 13.09.2005 in der jeweils gültigen Fassung (fortan: TVöD-VKA) Anwendung findet.

Der Kläger ist seit dem 12.05.2003 bei dem Beklagten als amtlicher Fachassistent in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung/Trichinenuntersuchung auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 08.05.2003 (Bl. 11 GA) beschäftigt. Der Beklagte ist als zuständige Behörde dafür verantwortlich, dass bei den Schlachtbetrieben im Landkreis die gesetzlich vorgeschriebene Schlachttier- und Fleischuntersuchung ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Der Arbeitsvertrag vom 08.05.2003 (Bl. 11 GA) lautet auszugsweise:

"§ 1

Herr E wird mit Wirkung vom 12.05.03 auf unbestimmte Zeit als Angestellter in der Schlachttier- und Fleischunt...

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