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LAG Hamm Urteil vom 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Änderungsvorbehalt. Aufstiegsprämie. AGB-Kontrolle. Annahmeverzug. Aushandeln. Ausschlussfrist. Besonderheiten des Arbeitsrechts. Darlegungslast. Dienstwagen. Einflussnahme. ergänzende Vertragsauslegung. Freistellung. Fußballtrainer. geldwerter Vorteil. geltungserhaltende Reduktion. Haftungsausschluss. Haftungsbegrenzung. Punktprämie. Teilunwirksamkeit. Trainer. Urlaubsabgeltung. Urlaubserteilung. Verbrauchervertrag. vereinbarte Vergütung. Vorsatzhaftung. Widerrufsvorbehalt

Leitsatz (amtlich)

1. Auch der Arbeitsvertrag des Cheftrainers eines Profifußballvereins unterliegt ganz oder in einzelnen Bestimmungen der AGB-Kontrolle gemäß §§ 305 ff. BGB, wenn der Verein nicht substanziiert darlegt, dass der Vertrag oder die streitige Bestimmung im Sinne des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB ausgehandelt wurde bzw. der Trainer – entgegen dessen konkreten Vortrag – auf den Inhalt der Bestimmungen trotz ihrer Vorformulierung Einfluss im Sinne des § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB nehmen konnte.

2. Eine Punktprämie, welche für jeden Meisterschaftspunkt, der unter der tatsächlichen Mitwirkung als Cheftrainer erzielt wird, die Zahlung eines bestimmten Betrages vorsieht, ist bei einer Freistellung des Trainers als Bestandteil der als Gegenleistung für die Arbeitsleistung vereinbarten Vergütung gemäß § 615 Satz 1 BGB fortzuzahlen.

3. Der vertraglich vereinbarte Wegfall der Punktprämie im Falle einer Freistellung verstößt gegen § 308 Nr. 4 BGB, wenn

  1. der Anteil der wegfallenden Punktprämie an der Gesamtvergütung mehr als 25% betragen kann oder
  2. der Wegfall bei jeder Freistellung auch ohne Sachgrund erfolgen soll.

4. Letzteres gilt gemäß § 308 Nr. 4 BGB auch für Bestimmungen, die die Herausgabe eines Dienstwagens oder die zeitanteilige Kürzung einer Aufstiegsprämie im Falle der Freist...

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