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LAG Hamm Urteil vom 03.09.2009 - 17 Sa 678/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Befristung

 

Leitsatz (amtlich)

Nach § 2 II b MTV-Bahn-BKK muss der Arbeitsvertrag bei Eingehung eines befristeten Arbeitsverhältnisses Angaben zur Dauer und zum Zweck der Befristung enthalten. Die Tarifvorschrift schließt weder die sachgrundlose Befristung aus noch enthält sie ein Zitiergebot.

 

Leitsatz (redaktionell)

Ist der Geschäftsführer einer Einmann-GmbH vom Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB befreit, ist die zwischen ihm und der Gesellschaft im Anstellungsvertrag getroffene Vereinbarung über die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte wirksam und bindend.

 

Normenkette

TzBfG § 14 I 2 Nrn. 2, 5; TzBfG § 14 II; MTV-Bahn-BKK i.d.F. v. 23.06.2006 § 2

 

Verfahrensgang

ArbG Münster (Urteil vom 31.03.2009; Aktenzeichen 3 Ca 1354/08)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 29.06.2011; Aktenzeichen 7 AZR 774/09)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 31.03.2009 – 3 Ca 1354/08 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund seiner Befristung sein Ende mit Ablauf des 16.07.2008 fand.

Der am 07.12.1963 geborene Kläger ist ledig und mit einem Grad der Behinderung von 100 % als Schwerbehinderter anerkannt. Er ist auf einen Rollstuhl angewiesen.

Am 28.06.2006 beendete er seine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten mit Erfolg.

Am 06.06.2006/09.06.2006 schlossen die Parteien einen Arbeitsvertrag, wegen dessen Einzelheiten auf die von dem Kläger mit der Klageschrift vorgelegte Kopie (Bl. 5 bis 9 d.A.) Bezug genommen wird.

Gemäß § 1 wurde der Kläger ab dem 17.07.2006 als vollbeschäftigter Angestellter mit den Aufgaben des Kundenbetreuers KC Hilfsmitt...

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