Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Hamm Urteil vom 01.07.2002 - 6 Sa 2085/99

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechnung Überstundenanteile bei Gesamtversorgungszusage. Überschussanteile. Einbeziehung in die Gesamtversorgung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Sagt der Arbeitgeber eine Gesamtversorgung zu und schaltet hierfür einen oder mehrere rechtlich selbstständige Versorgungsträger ein, so berechtigen etwaige Anhebungen der Leistungen eines Versorgungsträgers nur dann zur Herabsetzungen der Leistungen eines anderen Versorgungsträgers, wenn die Versorgungsregelung dies ausdrücklich vorsieht.

2. Voraussetzung für die Herabsetzung der Leistungen in diesem Fall ist, dass die Versorgungsordnung dies ausdrücklich vorsieht. Die den Versorgungsempfängern gewährten Leistungen aus Überschussanteilen bei Pensionskassen im Rahmen einer Gesamtversorgungszusage stellen dann keine das Auszehrungsverbot des § 5 Abs. 1 BetrAVG verletzenden Anpassungen an die wirtschaftliche Entwicklung dar, wenn nach der Gesamtversorgungszusage die Überschussanteile ausdrücklich in die Berechnung der Gesamtversorgung miteinzubeziehen sind.

 

Normenkette

BetrAVG § 5

 

Verfahrensgang

ArbG Dortmund (Urteil vom 09.09.1999; Aktenzeichen 10 Ca 693/99)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 26.08.2003; Aktenzeichen 3 AZR 434/02)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.09.1999 – 10 Ca 693/99 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 95,92 Euro zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass dem Kläger gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Rentenzuschusses in Höhe von 1.518,89 Euro zusteht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der monatlichen Betriebsrente.

Der am 04.05.1928 geborene Kläger war vom 01.04.1942 bis zum 30.06.1990 bei der Fa. K1. D1.-K2. eG...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


Betriebsrentengesetz / § 5 Auszehrung und Anrechnung
Betriebsrentengesetz / § 5 Auszehrung und Anrechnung

  (1) Die bei Eintritt des Versorgungsfalls festgesetzten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung dürfen nicht mehr dadurch gemindert oder entzogen werden, daß Beträge, um die sich andere Versorgungsbezüge nach diesem Zeitpunkt durch Anpassung an die ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren