Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Hamm Beschluss vom 26.04.1995 - 3 TaBV 18/95

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

ArbG Hamm (Beschluss vom 30.09.1994; Aktenzeichen 1 BV 3/94 L)

 

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den am 30.09.1994 verkündeten Beschluß des Arbeitsgerichts Hamm – 1 BV 3/94 L – wird zurückgewiesen.

 

Tatbestand

A

Mit dem beim Arbeitsgericht Hamm am 19.01.1994 eingereichten Beschlußverfahren begehrt die Antragstellerin die Ersetzung der Zustimmung des in ihrem Unternehmen existierenden Betriebsrates zur fristlosen Kündigung des Betriebsratsmitgliedes S..

Die Antragstellerin des Verfahrens (künftig: Arbeitgeberin) ist eine GmbH mit Sitz in B. S., die dort mit ca. 400 Arbeitnehmern zwei Kliniken, das Kurmittelhaus, das Thermalbad und in Kliniken Dritter Therapieabteilungen betreibt. Der Antragsgegner des Verfahrens ist der von der Gesamtbelegschaft der Arbeitgeberin gewählte neunköpfige Betriebsrat (künftig: BR), dessen Vorsitzender bis zur Neuwahl im März 1994 Herr B. war und jetzt Herr S. ist. Der am 25.07.1951 geborene verheiratete Herr S. ist bei der Arbeitgeberin ab 01.06.1985 als Masseur gegen einen Bruttomonatslohn von zuletzt 4.338,14 DM (Stand: Januar 1995) tätig. Vor der Neuwahl des BR war er zugunsten der Betriebsratstätigkeiten von seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen freigestellt.

Am 17.01.1994 übergab die Arbeitgeberin dem BR-Vorsitzenden B. um 11.10 Uhr folgendes Schreiben von demselben Tag:

Rheuma, Herz-, Kreislauf- und Luftwegeerkrankungen, Frauenleiden.

…

Saline B. K.

An den Betriebsrat der S. B. S. GmbH

Kurmittelhaus

Ihr Zeichen

Ihre Nachricht vom

Unser Zeichen Os/Rf.

Durchwahl-Nr. 501– 503

Datum 17.01.1994

Antrag auf Erteilung der Zustimmung zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Herrn P. S. gemäß § 103 BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir Ihre Zustimmung zur außerordentlichen ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


§ 30 Kündigungsschutz und Kündigungsgründe
§ 30 Kündigungsschutz und Kündigungsgründe

A. Allgemeiner Kündigungsschutz[Autor] Hilderink I. Allgemeines  Rz. 1 Der allgemeine Kündigungsschutz ist in § 1 KSchG geregelt. Gem. § 1 Abs. 1 KSchG ist eine (ordentliche) Kündigung rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.  Rz. 2 Das ist ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren